Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Holzfertigbauer klagen gegen neuen Gefahrtarif

Mehr als 70 Unternehmen haben Klage gegen die Tarifänderung erhoben.
IMAGO/Manfred Segerer)Stuttgart. Mit der Tarifänderung werden die Mitarbeiter der Fertigbaubetriebe genauso eingestuft wie Gewerke, die gefährlichere Tätigkeiten ausüben: Etwa Dachdecker oder Zimmerer. Die Branche klagt nun über hohe Mehrkosten.
Diese hat die BG Bau, die für die Bauwirtschaft als gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist, berechnet: Für ein mittelständisches Unternehmen bedeuten die neuen Tarife Mehrkosten von rund 1000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Bundesweit summiere sich die zusätzliche Belastung auf rund 20 Millionen Euro jährlich. Laut Zahlen der BG Bau liegen die Unfallkosten bei Herstellern von Holzfertigteilen rund 26 Prozent unter dem Branchendurchschnitt.
Mathias Schäfer, Präsident der Interessengemeinschaft Arbeitssicherheit Holzfertigteilbau (IGAH) und des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF), hält das für „eine himmelschreiende Ungerechtigkeit“. Die BG Bau belaste mit ihrer Entscheidung die Firmen, die Vorreiter im seriellen und klimaneutralen Bauen seien und kostengünstigen Wohnraum herstellen könnten. Dabei hat der Trend zum Fertighaus in Deutschland im ersten Halbjahr 2025 einen Rekord erreicht: Bei den neu genehmigten Ein- und Zweifamilienhäusern stieg der Anteil der Fertighäuser auf den neuen Höchstwert von 26,2 Prozent.
Mehr als 70 Unternehmen haben inzwischen Klage gegen die Tarifänderung erhoben. Das Sozialgericht Würzburg hatte den Gefahrtarif in drei Verfahren bereits für rechtswidrig erklärt. Es handle sich bei Holzfertigteilherstellern und anderen Handwerkszweigen wie Zimmerern um unterschiedliche Gewerbezweige. Eine gemeinsame Veranlagung sei nicht gerechtfertigt. Auch das Sozialgericht Freiburg erklärte am Mittwoch den Gefahrtarif für rechtswidrig. Die drei Unternehmen Frammelsberger Ingenieur-Holzbau, Holzhaus Bonndorf und Holzleimbau Wiedmann hatten geklagt. Nach Auffassung der Kammer erfüllen die Mitarbeiter der Kläger nicht die Voraussetzungen, um gemeinsam mit den Zimmerleuten in einem Gefahrentarif erfasst zu werden.