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Steinbruchbetriebe befürchten Kostenlawine

Die Betreiber von Steinbrüchen fühlen sich bei den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft ungerecht behandelt.
dpa/Uwe Anspach)Ostfildern. Bislang schien für Unternehmen, die Kies oder Naturstein abbauen, klar, wie der Beitrag zur Berufsgenossenschaft berechnet wird. Für Mitarbeiter, die direkt im Steinbruch arbeiten, müssen sie mehr bezahlen als für die in Verwaltung, Verarbeitung oder im Fuhrpark. Die Berufsgenossenschaften, im Fall der Steine- und Erdenindustrie, die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI ), setzte bisher zwei unterschiedliche Gefahrentarife an, die berücksichtigen, wie hoch in den verschiedenen Arbeitsbereichen die Gefahr für Arbeitsunfälle ist. Doch nun wird von der BG RCI für alle Mitarbeiter der höhere Tarif angesetzt, was in der Branche für große Unruhe sorgt. Sie befürchtet eine große finanzielle Mehrbelastung.
Beiträge haben sich mehr als verdoppelt
Wie die ausfallen könnte, rechnet Marijo Kovac vor, der beim Industrieverband Steine Erden (Iste) Baden-Württemberg den Bereich Tarifpolitik, Arbeits- und Sozialrecht leitet. Er nimmt dafür einen fiktiven Betrieb mit etwas mehr als 120 Mitarbeitern, der nur vier bis fünf davon in der Gewinnung von Steinen beschäftigt. Der Großteil, rund 90, sei im Fuhrpark tätig, der Rest in der Weiterverarbeitung und der Verwaltung. Bislang sei der erhöhte Gefahrentarif nur für die wenigen Beschäftigten angesetzt worden, nun solle er für alle gelten. Das führt laut Kovac dazu, dass der Betrieb statt 190 000 Euro Beiträgen nun rund 400 000 Euro an die Berufsgenossenschaft überweisen soll.
Die BG RCI sieht in der geänderten Einstufung quasi nur die Durchsetzung geltenden Rechts. Dies sei jedoch „in der Praxis nicht ausreichend bekannt“, heißt es in einer Mitteilung auf der Webseite der Berufsgenossenschaft. Dort verweist sie auch auf die nach ihrer Rechtsauffassung geltenden Grundsätze. Und danach sei bei Unternehmen, die überwiegend selbst abgebautes Gestein verarbeiten, der bestimmende Teil und damit maßgeblich dafür, in welchen Gefahrentarif die Mitarbeiter insgesamt eingestuft werden. Die BG RCI stützt sich dabei auch auf Urteile des Bundessozialgerichts.
Streit wird möglicherweise Gerichte beschäftigen
Beim Iste hält man diese Auslegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung allerdings für „unverhältnismäßig“, wie es in einer schriftlichen Mitteilung heißt. Und der Verband ruft seine betroffenen Mitgliedsunternehmen auf, gegen die Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft Widerspruch einzulegen.
Wahrscheinlich wird der Streit dann auch die Sozialgerichte beschäftigen, wie im Fall der Fertighausbauer . Viele Unternehmen hatten Klagen eingereicht, weil die BG Bau die Fabriken in die gleiche Gefahrenklasse eingestuft hatte wie Zimmerer oder Dachdecker.
Eine Lösung gäbe es für die Steinbruchbetriebe aber schon heute, um der geänderten Einstufung zu entgehen. Wenn der Abbau in ein eigenes Unternehmen ausgegliedert würde, müsste nur für diesen der höhere Satz gezahlt werden.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Berufsgenossenschaften (BG) sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre Hauptaufgabe ist es, Arbeitsunfälle sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Nach Unfällen sind sie für Betreuung, Beratung und finanzielle Entschädigung zuständig. Wie andere Sozialversicherungsträger sind die BG selbst verwaltet. In den Gremien sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch vertreten.