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Wenn das virtuelle Bauamt 88 Briefe erforderlich macht

Während es am digitalen Bauamt Kritik gibt, kommen die neuen Regeln für das Bauen im Bestand, etwa Aufstockungen, bei Baurechtsexperten gut an.
dpa/imageBROKER/Manuel Kamuf)Ludwigsburg. Das virtuelle Bauamt stand bei den Ludwigsburger Baurechtsgesprächen in diesem Jahr gar nicht auf der Tagesordnung, doch in der Diskussion um die Beschleunigung des Bauens im Land, stand es plötzlich im Mittelpunkt. Denn aus dem Publikum wurde die 2023 eingeführte Software als in der derzeitigen Form als wenig tauglich beschrieben.
„Das ist eine einzige Großbaustelle“, schimpfte Armin Hasenfratz, der im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald den Fachbereich Baurecht und Denkmalschutz leitet. Das Programm biete der Behörde in ihrer täglichen Arbeit keinen Fortschritt gegenüber dem Datenaustausch über das Landesportal, wie er zuvor in Baurechtssachen gepflegt worden sei.
Der Chef der südbadischen Baurechtsbehörde nannte Beispiele. So sei der Datenaustausch nur mit dem Antragsteller möglich, nicht aber gleichzeitig auch mit dem Bauherrn. Und die Zahl der Unterlagen, die an Nachrichten angehängt werden können, sei auf fünf begrenzt.
Für die Digitalisierung fehlt das Bürgerkonto
Noch gravierender ist aus Sicht von Hasenfratz, dass Verfahren nicht durchgehend digital abgewickelt werden können. Denn die Anhörung von Nachbarn bei Baugenehmigungen ist nach wie vor nur auf Papier möglich. „Wir haben in einem Fall bei einem digitalen Bauantrag 88 Briefe an Nachbarn zur Stellungnahme verschickt“, berichtete er.
Diesen Bruch im System sieht auch Ulrich Derpa als Problem. Es fehle ein Bürgerkonto, über das an jeden Menschen im Land digitale Nachrichten von Verwaltungen übermittelt werden könnten, sagte der Leiter des Instituts für Öffentliches Bau-, Planungs- und Umweltrecht an der Ludwigsburger Hochschule und Veranstalter der Tagung. Da sei Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, wie etwa Dänemark, deutlich im Rückstand. Für ein Bürgerkonto sei allerdings der Bund zuständig, sagte Derpa.
Genehmigungsfiktion führt zu Mehraufwand in Behörden
Hasenfratz steht mit seiner Kritik am digitalen Bauamt nicht allein. Auch Sebastian Ritter vom Städtetag Baden-Württemberg bemühte das Bild von der Baustelle, an der noch viel gearbeitet werden müsse. Ritter: „Das ist noch ein langer Weg.“ Die für das virtuelle Bauamt eingesetzte Software sei nicht für die kommunale Struktur im Südwesten entwickelt worden, meinte der Städtetagsdezernent. Das Land hat die Lösung aus Mecklenburg-Vorpommern übernommen.
Doch auch die erst im letzten Jahr unter dem Titel „Gesetz für das schnellere Bauen“ verabschiedete Novelle der Landesbauordnung stößt in der Praxis nicht auf ungeteilte Zustimmung oder bringt an manchen Stellen bisher keine großen Erfolge in Sachen Baubeschleunigung oder Vereinfachung für Bauverwaltungen und Bauherren. Das gilt beispielsweise für die Änderungen bei der Nachbarbeteiligung. So rechnet die Fachdienstleiterin Baurecht im Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Nadine Bischoff, mit einem Anstieg der Nachbarschaftsklagen, wegen der Änderungen von 2023 und 2025. Die Nachbarn seien durch den Wegfall der Beteiligungen sehr viel kritischer geworden, so Bischoff.
Bauen im Bestand durch Reform erleichtert
Zu einem organisatorischen Mehraufwand in den Baurechtsbehörden hat laut Bischoff die Einführung der Genehmigungsfiktion geführt. Denn nun müssten die Fristen innerhalb eines Bauantragsverfahrens exakt bestimmt und erfasst werden. Das führe eher zu einer Verlängerung der Bearbeitungsfristen und nicht zu einer Beschleunigung. Und bisher habe es im Neckar-Odenwald-Kreis noch keinen einzigen Fiktionsfall gegeben.
Es gibt aber auch Änderungen der LBO, die in der Praxis gut ankommen. So seien die Vorgaben für das Bauen im Bestand eine echte Erleichterung für Bauherren und Baurechtsbehören, betonte Nadine Bischoff.
Handreichung erläutert LBO-Änderungen
Schon vor dem Inkrafttreten der großen Novelle der Landesbauordnung am 28. Juni vergangenen Jahres hat das Bauministerium eine 26-seitige Handreichung veröffentlicht, die alle Änderungen und deren Wirkung ausführlich erläutert. Aus Sicht von Baurechtsexperten ist das Papier für die Praxis hilfreich.