Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Drohende Insolvenzen

Wenn Lieferanten Zahlungsprobleme haben, sollten Firmen Sicherheiten verlangen

Unternehmen sollten sich dafür wappnen, wenn Lieferanten in Insolvenz gehen müssen. Das könne derzeit vor allem in der Bauwirtschaft und der Autoindustrie drohen, meint Insolvenzrechtler Sebastian Mielke.

Inbesondere am Bau rechnen Experten mit Ausfällen von Zulieferern durch Insolvenzen.

IMAGO/Joerg Boethling)

STUTTGART. Wenn ein Lieferant Insolvenz beantragen muss, stellt das für Unternehmen eine Ausnahmesituation dar und erfordert bedachtes Handeln. Darauf weist Sebastian Mielke hin, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Partner bei der Wirtschaftskanzlei Menold Bezler. „Unserer Beobachtung nach könnte speziell in der Bauindustrie und in der Automobilindustrie dieser Fall künftig häufiger vorkommen“, warnt der Jurist.

Grundsätzlich sei es ratsam, anwaltlichen Rat einzuholen, wenn ein Lieferant in die Insolvenz gerät, insbesondere falls es ein wichtiger Lieferant ist, sagt Mielke. Die rechtlichen Gegebenheiten sind nicht trivial. „Häufig sind Unternehmen ein Stück weit überfordert“, hat er beobachtet.

Kürzere Zahlungsziele als Warnzeichen

„Schon wenn ein Unternehmen erkennbar in Zahlungsschwierigkeiten steckt, sollte man nicht mehr so ohne weiteres Geld überweisen“, rät Mielke. Für jede Forderung sollte man sich Sicherheiten ausbedingen, um so sicherzustellen, dass am Ende auch ein Gegenwert fließt, im Idealfall natürlich die erwünschte Lieferung oder Leistung.

„Häufig werden hier Treuhandlösungen gewählt“, so der Jurist weiter. So könne der Zugriff sichergestellt werden. Andersherum gelte: Bereits geleistete Zahlungen können im Insolvenzfall verloren sein, ohne dass die eigentlich vereinbarte Lieferung erfolgt. Oder es werden zusätzliche Zahlungen erforderlich.

Warnzeichen für Liquiditätsprobleme sei typischerweise, wenn Lieferanten auf kürzere Zahlungsziele bis hin zur Vorkasse drängen oder wenn um volle oder teilweise Vorfinanzierung von erforderlichen Werkzeugen oder anderen Vorabinvestitionen ersucht wird. Wichtig sei auch Klarheit über den verantwortlichen Ansprechpartner: Sobald ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet wurde, treffe der Insolvenzverwalter die Entscheidungen, auch was den Umgang mit Kunden und die Abwicklung von Lieferungen betrifft.

Holger Schindler

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 167,00 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesermeinungen

Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren.

Lesen Sie auch