Aus 2 mach 1: Wann müssen die Auftragswerte addiert werden?

Damit das EU-Vergaberecht angewendet werden kann, muss der geschätzte Auftragswert die EU-Schwellenwerte (5,35 Mio. EUR netto bei Bauleistungen, 214.000 EUR netto bei Liefer- und Dienstleistungen) überschreiten. Auch die Zuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen ist davon abhängig. Bei der Schätzung des Auftragswerts (siehe § 3 Abs. 1 S. 1 VgV) müssen Sie den voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung […]