STUTTGART. Nach dem jüngsten Urteil (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Seitens der Arbeitgeber hagelte es heftige Kritik. Die Arbeitgebervereinigung BDA etwa kritisierte die Entscheidung als „überstürzt und nicht durchdacht“. Damit würden Beschäftigte und Unternehmen ohne gesetzliche Konkretisierung überfordert.
Urteil bedeutet nicht das Ende der Vertrauensarbeitszeit
Doch so dramatisch, wie ma...
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