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Landtag

Land will weniger Bürokratie per Gesetz verordnen

Eines der wichtigsten Ergebnisse der Entlastungsallianz zum Bürokratieabbau ist das "Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von landesrechtlichen Regelungen für Gemeinden und Landkreise". Der Titel klingt sehr nach Bürokratie. Genau weniger davon erhofft sich die Regierung von dem Regelwerk. 

Beispielsweise wegen der genauen Ausgestaltung von Kita-Waschräumen sollen Kommmunen nun bald einen Antrag auf Befreiung von Landesregeln stellen können. Das entsprechende Gesetz passiert nun die Gremien des Landtags.

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Das Regelungsbefreiungsgesetz ist auf dem parlamentarischen Weg. Die Norm, nach der Kommunen für ihre Vorhaben Befreiung von Landesnormen bei den Ministerien beantragen können, stieß am Donnerstag im Landtag bei den Regierungsparteien auf große Zustimmung, bei der Opposition wenigstens nicht auf Ablehnung.

Das Gesetz soll Landkreisen, Städten und Gemeinden ein Abweichen von Landesvorschriften ermöglichen , wenn so bessere Ergebnisse für die Verwirklichung der Projekte zu erwarten sind. Auch die Kommunalverbände können stellvertretend für jeweils mehrere Kommunen Anträge bei den zuständigen Ministerien einreichen.

Diese entscheiden, ob sie zustimmen können. Falls nein, gibt es noch eine Runde mit dem Innenministerium. Wenn das Innenministerium selbst betroffen ist, wendet sich dieses an das Staatsministerium, falls eine Ablehnung droht.

Genehmigungsfiktion nach drei Monaten

Solche Entscheidungen sollten möglichst schnell gefällt sein, nach drei Monaten ohne Bescheid gilt das Ansinnen als genehmigt. Gemeinwohlinteressen oder Gefahren für Leib und Leben können zur Ablehnung führen, ansonsten soll möglichst zugestimmt werden.

Das Okay gilt bis zu vier Jahre. Wenn sich der Regeldispens bewährt, soll aus der Ausnahme die Regel werden und alle Kommunen davon profitieren können. Das Gesetz selbst wird bis Ende 2030 gelten und hat die Funktion, mal zu testen, auf was man verzichten kann.

Das kann nach den Worten von Innenminister Thomas Strobl (CDU) auch der Verzicht auf die ganze Aufgabe beinhalten, weshalb es die konkreten Regeln gibt. Dies habe man in den Diskussionen mit den Kommunalverbänden aufgenommen, ein Beispiel für die gute Zusammenarbeit.

Kommunen sind bald am Zug mit ihren Ideen

Diesen Aspekt hoben auch die Redner der Regierungsfraktionen hervor. Swantje Sperling (Grüne) sieht die Regelbefreiung als Vertrauensbeweis an die Kommunen. Ulli Hockenberger (CDU) hob die Pflicht hervor, nicht genehmigungsfähige Anträge so zu bearbeiten, dass sie dispenswürdig sind. Er sieht nun den Ball bei den Kommunen und freut sich auf deren Anträge. Beide hoben die Arbeit der Entlastungsallianz hervor. Das Bündnis von acht Wirtschafts- und Kommunalverbänden sowie Regierungsvertretern hatte die Idee zu dem Gesetz entwickelt.

Skeptisch äußerte sich Sascha Binder (SPD), müssten die Anträge doch aufwendig begründet werden. Außerdem brauche es einen Kulturwandel in der Ministerialbürokratie. Julia Goll (FDP) erinnerte an die wenigen Anträge, die in Brandenburg die Ministerien erreichen. Das Gesetz dort stand Pate für die Formulierungen, über die das Parlament bald zu entscheiden hat. Statt auf die Kommunen zu hoffen, sollte das Land lieber selbst Vorschläge unterbreiten, bei welchen Themen man das Experiment des Regelverzichts starten sollte. AfD-Parlamentarier Sandro Scheer geißelte die Bürokratie im Allgemeinen, etwa auf EU-Ebene.

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