Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Polizeiberichte

Misslungener Diebstahl im Landkreis Göppingen und Führerscheinbetrug auf der A81

Übeltäter haben es auch nicht immer leicht. Einem Dieb im Landkreis Göppingen ist sein Beutezug gründlich misslungen, ein führerscheinloser Autofahrer wollte Polizisten überlisten und tappte ihnen dann selbst in die Falle.
Person mit Kapuze beugt sich über ein Fahrrad an einem Laternenpfahl.

Symbolbild: Dieb stehlt ein Fahrrad.

imago/Olaf Döring)

Das Scheitern eines Mitmenschen erregt oft Schadenfreude. Ein Gefühl, das man selbstverständlich nicht hegen sollte – es sei denn, es trifft den Richtigen. Wie einen Dieb im Landkreis Göppingen , dem kürzlich sein Beutezug fast gänzlich misslungen ist.

Motorraddiebstahl misslingt gleich doppelt

Mehrmals versuchte der Mann auf einer abendlichen Tour durch Salach , Wertgegenstände zu klauen. Zuerst entwendete er ein fahruntüchtiges Motorrad aus einem Anhänger. Dann schlug er die Scheibe eines Wohnwagens ein und hebelte die Tür einer Saftkellerei auf. Magere Beute: wenige Cent. Danach wollte er ein anderes Motorrad kurzschließen, schaffte es aber nicht. Letztlich erbeutete der Unbekannte ein Mountainbike. Den misslingenden Beutezug hat eine Videokamera aufgezeichnet. Womöglich ereilt den Dieb bald ein neues Missgeschick: die Verhaftung.

Polizei glaubt Beteuerungen eines Autofahrers zu Recht nicht

Einen anderen Übeltäter hat die Polizei kürzlich mit einem Trick überführt. Sie ertappte auf der A 81 einen unsicher fahrenden Autofahrer ohne gültigen Führerschein und beschlagnahmte daher dessen Fahrzeugschlüssel. Noch am selben Tag kam der 28-Jährige mit einem Begleiter auf die Wache und sagte, er wolle mit ihm zu Fuß zum Parkplatz an der Autobahn laufen, um sein Auto abzuholen. Die Beamten glaubten die Geschichte nicht und positionierten sich nahe dem abgestellten Auto. Kurz darauf kamen der 28-Jährige und sein Begleiter – nicht zu Fuß, sondern im Auto. Der Begleiter setzte sich ins Auto des 28-Jährigen – und der 28-Jährige ans Steuer des Autos seines Begleiters. Nun gibt es eine Strafanzeige wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 199 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch