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Arbeitnehmerin gewinnt Kündigungsrechtsstreit: Zeugenaussagen waren zu ähnlich

Auch wenn mehrere Zeugen einen Vorfall ähnlich beschreiben ist das noch lange kein Beweis, das etwas tatsächlich auch so stattgefunden hat, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in einem Kündigungsrechtsstreit.
IMAGO/Pogiba Aleksandra)Hannover. Das Arbeitsgericht und danach das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in Hannover entschieden für die Arbeitnehmerin, weil die Aussagen der Zeugen zu ähnlich und möglicherweise abgestimmt waren.
Keine eindeutigen Beweise für die Aushändigung der Kündigung
Die Zeugen betonten allesamt, dass der Arbeitnehmerin in ihrer Gegenwart vom Geschäftsführer ein schriftliches Kündigungsschreiben in ihrem Büro ausgehändigt worden sei. Das LAG bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichtes, wonach es keine eindeutigen Beweise für die tatsächliche Aushändigung der Kündigung gebe.
Außerdem hätten alle drei Zeugen in übereinstimmender Weise von der Übergabe der Kündigung berichtet, wie sie gemeinsam mit dem Geschäftsführer im Zimmer standen und wo sich die Arbeitnehmerin zu diesem Zeitpunkt aufgehalten habe. Laut LAG fehle es bei den Zeugenaussagen an individuellen Wahrnehmungen der Zeugen.
Keine Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung
Da es bei der Beweiswürdigung auch keine Rechtsfehler gegeben habe, sei es laut LAG auch nicht erforderlich, nun eine weitere Beweisaufnahme anzustreben. Die Berufung gegen das erste Urteil des Arbeitsgerichts in Hannover war demzufolge erfolglos.