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Gerichtsentscheidung

Mörder erhält weiterhin Pension

Ein ehemaliger Beamter erhält trotz eines in Spanien verübten Mordes an seiner Familie weiterhin seine Ruhestandsbezüge in Deutschland.
Richterhammer wird auf Tisch geschlagen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein ehemaliger deutscher Beamter, der einen Teil seiner Familie in Spanien ermordet hat, weiterhin seine Ruhestandsbezüge erhält.

IMAGO/Pogiba Aleksandra)

Leipzig. Ein ehemaliger Beamter erhält trotz eines in Spanien verübten Mordes an seiner Familie weiterhin seine Ruhestandsbezüge in Deutschland. Die Aberkennung des Ruhegehalts kann nur dann erfolgen, wenn der in Spanien von einem Gericht Verurteilte von einem deutschen Gericht verurteilt worden wäre, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (AZ: 2 C 13.24).

Der Beklagte befindet sich seit 2011 wegen dauernder Dienstunfähigkeit im vorzeitigen Ruhestand. Im Jahr 2019 tötete er auf der spanischen Insel Teneriffa seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und einen der gemeinsamen Söhne.

In Spanien wurde er daraufhin im Jahr 2022 wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Bundesagentur für Arbeit als ehemaliger Arbeitgeber des Beamten erhob im September 2022 eine auf die Aberkennung des Ruhegehalts gerichtete Disziplinarklage, die nun allerdings erfolglos blieb.

Das Bundesverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass es bei der jetzigen Verhandlung nur noch um die Frage ging, ob der Verurteilte bei den Taten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen und so ein Dienstvergehen nach dem Bundesbeamtengesetz begangen habe.

Der Senat entschied, dass die von dem Mann aus privaten Motiven begangenen Straftaten hiervon nicht erfasst würden, heißt es weiter.

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