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Corona-Hilfen

VGH entscheidet demnächst über Corona-Soforthilfen

Können Kleinbetriebe und Selbstständige Fördergelder aus der Corona-Zeit behalten? Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beschäftigt sich damit im Oktober.
Schriftzug "Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg" an einem Gebäude.

Mannheim: Eingang vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

IMAGO/Udo Herrmann)

Mannheim/Stuttgart. Im Konflikt um Hilfsprogramme für Kleinbetriebe und Selbstständige während der Corona-Pandemie bahnt sich nach Zeitungsinformationen die entscheidende Phase an. Wie die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Stuttgarter Nachrichten“ berichten, hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg für den 2. und 7. Oktober in sechs Musterverfahren zur Corona-Soforthilfe die Verhandlungen terminiert. Es geht darum, ob Betriebe die damaligen Fördergelder behalten dürfen.

Insgesamt sind noch 1.400 Klageverfahren gegen die landeseigene L-Bank in erster Instanz anhängig. Davon sind den Zeitungen zufolge mehr als 1.200 mit Blick auf die Musterverfahren ruhend gestellt worden. Demnach sind nach Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg entweder die Landeskreditbank oder betroffene Unternehmer in Berufung gegangen. Im Corona-Frühjahr 2020 konnten notleidende Betriebe eine staatliche Unterstützung beantragen. Insgesamt wurden Soforthilfen im Volumen von 2,28 Milliarden Euro ausgezahlt. (dpa/lsw)

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