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Landtag billigt einstimmig das Regelungsbefreiungsgesetz

Das Vorhängeschloss für Landesrecht ist nun geöffnet. Mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz gibt der Landtag den Städten, Gemeinden, Landkresien und deren Spitzenverbänden den Schlüssel für legale Rechtsabweichungen.
imago stock&people)Zwar haben alle Fraktionen dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz zugestimmt, doch Innenminister Thomas Strobl (CDU) unterschied doch zwischen diesen, die das lächelnd, und jenen, die das mit ernstem Gesicht machten. Quasi ein breites Grinsen hatte Ulli Hockenberger auf dem Gesicht, der die Begeisterung seiner CDU-Fraktion über den Entwurf ins Plenum brachte. Sein Lob für das Gesetz kleidete er in die Betrachtung der Opposition, die sich schwer damit getan habe, am Regelwerk Kritik zu üben.
Vertrauensbeweis für die Kommunen
Auch sehr zufrieden zeigte sich Swantje Sperling von den Grünen, die wie fast alle Redner das Vertrauen hervorhob, das die Landespolitik in die Expertise vor Ort setze. Diese kann sich nun in Anträgen zeigen, mit denen die Kommunen und die drei Kommunalverbände die Nichtbeachtung von Landesgesetzen beantragen. Das angefragte Ministerium hat drei Monate Zeit, darüber zu entscheiden, sonst gilt der Antrag als genehmigt.
Abgelehnt wird, was höherrangigem Recht, Rechten Dritter, Leib und Leben oder dem Gemeinwohl entgegensteht. Ansonsten wird es genehmigt mit dem Ziel, die Allgemeintauglichkeit zu prüfen. Alle Regelungen des Landesrechts, betonte der Innenminister, ließen sich so auf Vereinfachung oder Wegfall überprüfen.
Dass die Ministerialbürokratie bei der Genehmigung nicht mauert, darauf will Strobl „ein scharfes Auge“ haben. Tatsächlich konnte er aber keine Prognose abgeben, was mit dem Regelbefreiungsgesetz erreicht werde: „Das ist ein Angebot an die Kommunen.“ Die Anträge werden außer im Staatsanzeiger noch auf der Webseite seines Ministeriums veröffentlicht.
Wettbewerb um Vereinfachung
Damit lehnte der Innenminister ebenso wie die Regierungsmehrheit einen Vorschlag der SPD-Fraktion ab, eine Online-Plattform für die Anträge aus den Rathäusern und Landratsämtern zu etablieren. Klaus Ranger begründete die Notwendigkeit mit dem Bedürfnis nach Transparenz und schneller Auffindbarkeit. Alle sollten schnell sehen können, was beantragt wurde. Das überzeugte auch die FDP. Julia Goll rief nun einen Wettbewerb zwischen der Landesregierung aus, die aus eigenem Recht und Pflicht den Regel-Wust lichten könne, und den Kommunen, die das nun mit dem neuen Gesetz schaffen können.
Bei seinem Bild von den lächelnden und ernsten Gesichtern zu diesem Gesetz dürfte der Innenminister wahrscheinlich die AfD gemeint haben. Deren Sprecher Sandro Scheer bezweifelte die Durchschlagskraft der Regelbefreiung, weil nur sieben Prozent des geltenden Rechts der Landeszuständigkeit entspringen, das Gesetz an sich wieder sehr bürokratisch ausgefallen sei und der Herrscherklasse der Mut zur Disruption fehle, bei den Regeln der EU einzuschreiten. Trotzdem gab es auch ein Okay von Rechtsaußen.