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Nachgehakt

Regelungsbefreiungsgesetz: Aufgabenverzicht ist der Streitpunkt

Der Bürokratieabbau ist ein zentrales Anliegen von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Einen Beitrag dazu ist das kommunale Regelungsbefreiungsgesetz aus dem Innenministerium. Der Entwurf hängt in der Ressortabstimmung. Knackpunkt ist der von den Kommunalverbänden geforderte Aufgabenverzicht.

Abweichungen von Standards bei der Kita-Betreuung sind eine Möglichkeit wie Kommunen das Regelungsbefreiungsgesetz nutzen könnten. Foto: IMAGO/MASKOT

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Welche Bedeutung hat das kommunale Regelungsbefreiungsgesetz?

Das Gesetz ist eine Stellschraube beim Bürokratieabbau. Joachim Walter, Präsident des Landkreistags, hatte Ende Januar gesagt, dass die Landkreise sich einiges von dem geplanten Regelungsbefreiungsgesetz erhoffen. Immerhin wurde damit auch ein Vorschlag des Landkreistags aus der Entlastungsallianz aufgegriffen. Mit dem Gesetz soll ein Bürokratieabbau von unten erfolgen. Zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2030 erhalten Gemeinden, Städte, Landkreise und Zweckverbände die Möglichkeit, neue Formen der Aufgabenerledigung zu erproben. Auf Antrag können sie von Standards abweichen. Ist der Antrag beim zuständigen Ministerium nach drei Monaten nicht beantwortet, gilt er als genehmigt.

Was haben die Kommunalverbände gefordert?

Im Wesentlichen ging es den Kommunalverbänden um drei Punkte. Davon sind zwei Punkte eher unkritisch. Etwa die Frage, ob neben den Gemeinden und Landkreisen auch die Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden des Landes in den Anwendungsbereich des Gesetzes mit einbezogen werden. Außerdem wollen die Kommunalverbände bei der Auswertung der Ergebnisse aus den Erprobungsverfahren mit einbezogen werden.

Der dritte Punkt bietet mehr Zündstoff. Neben der Erprobung neuer Formen der Aufgabenerledigung, fordern sie auch neue Formen des Aufgabenverzichts zu erproben. „Allerdings wird dieses Gesetz nur dann die nötige Durchschlagskraft haben, wenn erprobungshalber auch komplett auf Aufgaben verzichtet werden kann“, so Walter. Ohne eine solche Anpassung bliebe das Regelungsbefreiungsgesetz deutlich hinter dem Standarderprobungsgesetz aus Brandenburg zurück, argumentierten alle drei kommunalen Landesverbände in ihrer Stellungnahme.

Wo sind die Knackpunkte?

Das Innenministerium hat alle drei Vorschläge aus der Anhörung aufgegriffen. „Wir wollen unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen gestalterische Spielräume geben“, hatte Innenminister Thomas Strobl (CDU) bei der Vorstellung des ursprünglichen Gesetzentwurfs gesagt, den das Kabinett im Dezember zur Anhörung freigegeben hatte.

Der nun überarbeitete Entwurf hängt seit knapp zwei Monaten in der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien. Knackpunkt zwischen Grün und Schwarz ist der Aufgabenverzicht. Denn der Verzicht auf eine Aufgabe oder ein Ziel ist wesentlich weitgehender als ein Abweichen von einer Aufgabe. Hat doch der Gesetzgeber Ziele und Aufgaben nicht ohne Grund festgeschrieben.

Da stellt sich schnell die Frage, auf welche Aufgaben oder Ziele verzichtet werden kann: Das Klimaschutzziel? Den ÖPNV-Ausbau oder eine Beschaffungsquote für klimaneutrale Busse? Welche Ziele sind substanziell, welche sind es weniger? Hier stellen sich eine Reihe von Fragen. Und es gilt eine Einigung zwischen den Ressorts dazu zu finden.

Danach sind dann die Fraktionen am Zug, denen der überarbeitete Gesetzentwurf nach Angaben von Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz noch nicht vorliegt. Er betont jedoch, dass es für seine Fraktion wichtig sei, den Kommunen schnellere und effizientere Wege der Aufgabenerfüllung zu ermöglichen. Wie das konkret ausgestaltet wird, müsse man dann besprechen.

Was muss bei Abweichungen von Standards beachtet werden?

Voraussetzung für Abweichungen vom Standard ist: Es dürfen keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden oder Gefahr für Leib und Leben bestehen. Man kann also nicht von Standards abweichen, die vom Bund oder von der EU kommen. Und eine Kommune kann auch nicht beschließen, keine Feuerwehr mehr zu betreiben, weil es ja 20 Kilometer weiter eine gibt. Das wäre eine Sicherheitsfrage. Innenminister Strobl nennt als ein Beispiel, wo Kommunen Spielräume suchen können, die Kitabetreuung. Dazu gab es auch in anderen Bundesländern bereits Vorstöße.

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