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Rastatt schreibt EU-weit Catering für drei Schulen aus

Eine Ausschreibung - drei Lose: 150 Essen täglich pro Schule müssen Bieter in Rastatt liefern können.
IMAGO/Zoonar II)Rastatt . Kosten und politische Vorgaben spielen eine zentrale Rolle bei Ausschreibungen für Schulessen. Oft legt bereits der Gemeinderat Kriterien fest, etwa zum Bio-Anteil, zu Nachhaltigkeit oder sozialen Standards. Solche Vorgaben können zwar berücksichtigt werden. Eine Vergabestelle muss sie jedoch so formulieren, dass sie vergaberechtlich belastbar und objektiv nachprüfbar sind.
Rastatt schreibt im offenen Verfahren aus
Zum Schuljahr 2026/27 soll in Rastatt ein neuer Caterer übernehmen. Martina Schlag, Leiterin des Kundenbereichs Schulen und Pascal Delante, Spezialist für Ausschreibungen bringen aktuell die dritte europaweite Ausschreibung für das Mittagessen auf den Weg. „Wir liegen damit deutlich über dem EU-Grenzwert von 215 000 Euro, schon allein bei einer Schule“, sagt Pascal Delante. Liegt der geschätzte Gesamtwert des Cateringvertrags (über die gesamte Laufzeit, inkl. Verlängerungsoptionen) über diesem Wert, muss die Stadt die Ausschreibung EU-weit im Amtsblatt der EU (TED) veröffentlichen. In Rastatt werden die Leistungen im offenen Verfahren ausgeschrieben. Das heißt: Alle qualifizierten Bewerber – überregionale Großküchen bis hin zum regionalen Anbieter – können sich bewerben, sofern sie die formalen Anforderungen erfüllen.
„In der Regel bewerben sich Großküchen, die bundesweit liefern“, erklärt Martina Schlag. Sie geht davon aus, dass sich sowohl deutsche Caterer als auch Anbieter aus dem EU-Ausland beteiligen, die einen Standort in Deutschland haben. Die meisten Kommunen hoffen auf Bewerber aus ihrer Region. „Ob diese sich dann auch wirklich bewerben, ist eine andere Frage“, sagt Martina Schlag. „Sie müssen bereit sein, sich auf das formalistische EU-Verfahren einzulassen“, sagt sie. In Rastatt müssen Bieter die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erfüllen. Das heißt etwa: ein vegetarisches Angebot und Fleisch, höchstens zweimal pro Woche. Die Stadt verlangt zudem 30 Prozent Bio-Anteil sowie Vorgaben für Fleisch und Fisch. „Fisch muss etwa MSC-zertifiziert und nachhaltig gefangen sein“, sagt Martina Schlag. Das unabhängige, gemeinnützige Label MSC bestätigt nachhaltigen Wildfischfang aus gut verwalteten Beständen.
„Bei den Vorgaben ist eine gewisse Abweichung zugelassen, um es den Anbietern einfacher zu machen“, sagt Pascal Delante. Es sei schließlich das Ziel, ausreichend gute Bewerbungen zu erhalten“, ergänzt Martina Schlag. „Es bringt uns nichts, ein hochwertiges Mittagessen zu fordern, wenn das kein Bieter leisten kann oder will.“
Der Wunsch aus dem Gemeinderat nach „regionalen“ Anbietern stößt schnell an vergaberechtliche Grenzen. „Vor allem bei europaweiten Ausschreibungen dürfen wir einen Anbieter nicht wegen seines Standorts diskriminieren“, erklärt Martina Schlag. Auch die Forderung nach Rohstoffen aus regionalem Anbau ist schwer umzusetzen. „Da stellt sich die Frage: Wo endet die Region?“, sagt Pascal Delante. „Umfasst sie ganz Baden-Württemberg – oder geht sie gar bis Hamburg?“
Probeessen ist Teil des Ausschreibungsverfahrens
Bislang werden die drei Schulen überwiegend von überregionalen Caterern beliefert. „Wir bilden für jede Schule ein eigenes Los“, erklärt Martina Schlag. „Ein Anbieter muss also nicht alle drei Schulen versorgen, sondern kann sich auch nur für eine bewerben. Aber 150 Essen pro Schultag müssen zuverlässig geliefert werden – das muss ein Caterer erst einmal schaffen.“
Die Angebotsöffnung für die Ausschreibung in Rastatt erfolgte im Dezember. Der Zuschlag wird voraussichtlich im Mai erteilt. Die Vergabestelle plant nämlich noch ein Probeessen, um eine Bürger- und Schulbeteiligung zu erreichen. „Das Probeessen ist Teil des Ausschreibungsverfahrens und fließt in die Bewertung mit ein“, erklärt Pascal Delante. „Wer nicht teilnimmt, scheidet aus.“ Die Caterer hätten also ein Eigeninteresse, ein überzeugendes Angebot abzuliefern.
EU-Recht und Vergabeverfahren
Die Vergabe muss transparent, wettbewerblich und produktneutral erfolgen. Das bedeutet: Kein Ausschluss von Anbietern außerhalb der Region. Regionale Kriterien sind nur zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind (etwa kurze Lieferwege bei verderblichen Lebensmitteln, Nachhaltigkeitsziele). Produktneutralität ist Pflicht. Das bedeutet, keine Vorgaben von Marken, Herkunft oder Produktionsweisen, außer es gibt dafür zwingende Gründe, beispielsweise bestimmte technische Standards, Allergien, Bio-Qualität nach EU-Öko-Verordnung.