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Der Solarausbau fällt zum Teil ins Wasser

Auf dem Philippsee bei Bad Schönborm nördlich von Karlsruhe ist Deutschlands größte schwimmende Solaranlage installiert. Der Ausbau auf Baggerseen kommt aber nur schleppend voran, kritisiert die Steine-Erden-Industrie.
IMAGO/Daniel Kubirski)Ostfildern/Karlsruhe. Wie viel Photovoltaik verträgt ein Baggersee? Über diese Frage wird schon seit Jahren gestritten. Die Ampelkoalition hatte im Wasserhaushaltsgesetz festgeschrieben, dass maximal 15 Prozent der Wasserfläche mit Modulen bedeckt werden dürfe. Doch damit will sich die Steine-Erden-Industrie nicht abfinden, weil der Bau von Anlagen durch diese Beschränkung in vielen Fällen unwirtschaftlich wird. Und auch Regionalverbände, wie etwa Karlsruhe, würden sich flexiblere Lösungen wünschen. Der Verband Region Karlsruhe hatte sich im Herbst bereit erklärt, Pilotregion zu werden, um die Ausweitung schwimmender Photovoltaik zu erproben.
Neckarwestheim II könnte zur Hälfte ersetzt werden
Welchen Beitrag schwimmende Photovoltaikanlagen zur Versorgung mit Ökostrom leisten können, hat der Industrieverband Steine Erden (Iste) Baden-Württemberg jetzt vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) berechnen lassen. Die Freiburger Wissenschaftler kamen zu dem Schluss, dass sich theoretisch bis zu 5,6 Terawattstunden Strom pro Jahr erzeugen ließen. Das entspreche etwa der Hälfte der Jahresleistung des stillgelegten Kernkraftwerks Neckarwestheim II.
Dies ist allerdings ein hypothetischer Wert. Denn er geht davon aus, dass alle aktiven und stillgelegten Baggerseen genutzt werden und deren Fläche zu jeweils 40 Prozent mit Solarmodulen bedeckt wird. Würden nur die 100 Seen im Land genutzt, in denen noch Kies abgebaut wird und die derzeit erlaubte Größe von 15 Prozent der Seefläche eingehalten, könnten laut Fraunhofer ISE jährlich 1,10 Terawattstunden erzeugt werden, also etwa ein Fünftel der Maximalmenge. Doch auch davon ist man in der Realität derzeit weit entfernt. Denn in Baden-Württemberg ist nicht einmal ein halbes Dutzend schwimmender Solaranlagen in Betrieb.
Kritik an langwierigen Genehmigungsverfahren
Und dafür macht Iste-Hauptgeschäftsführer Thomas Beißwenger nicht nur die restriktive Bundesgesetzgebung, sondern auch die Landespolitik verantwortlich. Die Verwaltungspraxis im Südwesten sei geprägt von „langwierigen Genehmigungsverfahren, umfangreichen Gutachten und hohem bürokratischem Aufwand“. Selbst kleinere Projekte können deshalb nur „äußerst schwerfällig umgesetzt“ werden. „Dieser Missstand geht maßgeblich auf die administrative Kultur zurück, die die Grünen in den 15 Jahren ihrer baden-württembergischen Regierungszeit maßgeblich mitzuverantworten haben“, kritisiert der Verbandschef.
Andere EU-Länder lassen größere Anlagen zu
Andere EU-Staaten gehen mit schwimmenden Solaranlagen deutlich großzügiger um. So verwies Matthias Proske, der Direktor des Verbands Region Karlsruhe kürzlich bei den Ludwigsburger Baurechtsgesprächen darauf, dass die Niederlande eine Bedeckung von Gewässern von bis zu 40 Prozent zuließen, das benachbarte Elsass in Einzelfällen für Versuche sogar bis zu 50 Prozent.
In Deutschland sieht Proske in dieser Frage derzeit keinerlei Bewegung. Der Bund wolle im Inland nicht einmal Pilotprojekte zulassen, die über die derzeitige 15-Prozent-Grenze hinausgehen. Die Auswirkungen auf die Gewässer sollten stattdessen im Ausland erforscht werden.
Dabei gibt es erste Untersuchungen zu ökologischen Folgen der schwimmenden Solaranlagen auch in Deutschland. Das Fraunhofer ISE hatte zwei Jahre lang an drei Seen in der Schweiz, den Niederlanden und bei Leimersheim am Oberrhein Daten gesammelt. Und die zeigten, dass die Anlagen bislang unbedenklich sind.