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Der Naturschutz darf nicht der Bremsklotz sein

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Begrenzung für schwimmende Photovolatikanlagen auf 15 Prozent der Seefläche macht die Anlagen in vielen Fällen unwirtschaftlich.
IMAGO/Jochen Tack)Seit Günther Oettinger wissen wir: „Everything hangs together.“ Und dieser geradezu philosophische Satz gilt nicht nur für die Europäische Union, sondern auch für den Umwelt- und Klimaschutz. Die Konsequenz spüren die Betreiber von Kieswerken, wenn sie etwas für den Klimaschutz tun wollen und dafür großflächig auf ihren Baggerseen Solaranlagen installieren wollen. Weil die Grünen in der zu Ende gehenden Bundesregierung ganz sicher gehen wollten, dass durch die schwimmenden Module kein Fisch, keine Libelle oder kein Vogel Schaden nimmt, haben sie die Fläche der Anlagen per Gesetz auf maximal 15 Prozent der Seefläche begrenzt. Das macht die Anlagen in nicht wenigen Fällen unwirtschaftlich, der Ausbau der klimafreundlichen Energieerzeugung an dieser Stelle kommt kaum voran.
Naturschutz ist wichtig, doch wenn, wie in diesem Fall, vielleicht nicht alles, aber doch vieles miteinander zusammenhängt, gilt es abzuwägen. Und die Abwägung sollte in diesem Fall eher zugunsten des Klimaschutzes ausfallen.
Anlagen vor allem auf zum Abbau genutzten Seen
Denn zum einen ist die gesetzliche 15-Prozent-Regel eine reine Vorsichtsmaßnahme, weil noch nicht abschließend geklärt ist, ob die Anlagen überhaupt irgendwelche Schäden verursachen. Und zum Zweiten geht es bei den Baggerseen nicht um natürliche Biotope. Derzeit gibt es vor allem Interesse daran, Solaranlagen auf Seen zu installieren, in denen noch Kies abgebaut wird. Es handelt sich also streng genommen um Industrieflächen.
Wer also die Energiewende voranbringen will, muss denen, die sie umsetzen sollen und auch wollen, Spielräume eröffnen. Das heißt nicht, den Naturschutz gering zu schätzen. Aber auf zwei oder drei Prozent zu verzichten, um der Umwelt insgesamt etwas Gutes zu tun, wäre nicht der schlechtste Weg.