Stuttgart. Bis zum 7. Juni 2026 muss die Bundesregierung die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970/EU, EUPTD) in nationales Recht umsetzen. Zu den neuen Pflichten zählen unter anderem Berichte, Gehaltsspannen und Transparenzanforderungen.
„Die Pflichten durch das neue Gesetz werden auch Firmen betreffen, die bislang ihrer Größe wegen ausgenommen waren: Galten die bisherigen Pflichten für Unternehmen mit mehr als 500 respektive 200 Mitarbeiter:innen, werden nun auch jene mit mehr als 10...
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