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Verbandsklagerecht

Klage bremst Wohngebiet Häugern-Nord in Weil der Stadt aus

Gegen den Bebauungsplan für das neue Quartier ist eine Klage eingereicht worden. Für die Stadt ist das nicht nur ein Rückschlag für die Wohnraumentwicklung – Bürgermeister Christian Walter sieht darin auch eine Debatte über die Grenzen des Verbandsklagerechts. Der Streit um die Rodung einer Streuobstwiese hat zuvor weit über die Region hinaus für Aufsehen gesorgt.
Grüne Wiese und Feld vor Häuserreihe, Strommast in der Mitte, Himmel mit Wolken.

Umweltverbände hatten die Rodung der Streuobstwiese für das Neubaugebiet massiv kritisiert.

Stadt Weil der Stadt)

Weil der Stadt. Das geplante Neubaugebiet Häugern-Nord in Weil der Stadt wird sich weiter verzögern. Gegen den Bebauungsplan des Quartiers für 800 Menschen wurde ein Normenkontrollverfahren am Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Das teilt die Kommune im Kreis Böblingen mit. Kläger ist der bayerische „Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V.“ (VLAB).

Fall zeigt Reformbedürftigkeit des Verbandsklagerechts

Nach Angaben der Stadt wurde die Klage am letzten Tag der einjährigen Klagefrist nach Bekanntmachung des Bebauungsplans erhoben und bislang noch nicht begründet. Für Bürgermeister Christian Walter (parteilos) ist das ein deutliches Zeichen dafür, „dass es dem Verein vor allem um die Verzögerung und Beschädigung des Projekts und eher weniger um eine rechtliche Klärung geht.“

Nach Ansicht Walters zeige der Fall die Reformbedürftigkeit des Verbandsklagerechts auf: „Dass ein Verein, der in Weil der Stadt null Aktivität und mutmaßlich null Mitglieder hat, ein örtliches und vom Gemeinderat demokratisch beschlossenes Projekt derart behindern kann, ist eigentlich eine Farce.“ Welche Motive und Personen hinter der Klage steckten, lasse sich leider nicht aufklären, so der Rathauschef weiter.

Für das Projekt bedeute die Klage, dass die Schaffung von Wohnraum erneut in die Warteschleife geschickt wird. Die Stadt wird nun zuerst das Verfahren am VGH abwarten, bevor die nächsten Schritte wie Erschließung und Vermarktung vorgenommen werden können.

Stadt hatte in zwei Stunden 120 Bäume fällen lassen

Der VLAB hatte bereits gegen die Streuobstumwandlungsgenehmigung geklagt. Auch die Umweltverbände BUND und Nabu waren gegen das Fällen alter Streuobstbäume gerichtlich vorgegangen, unterlagen aber vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart und später dem VGH.

Die Stadt hatte zwischen beiden Verfahren in zwei Stunden 120 Bäume fällen lassen . Die Verbände kritisierten die Fällung als Foulspiel, weil die Stadt nicht die Entscheidung des VGH abgewartet hatte. Sie hatten die rechtlichen Schritte zuvor angekündigt.

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