Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat endgültig entschieden, dass der Kompostproduzent vorerst Kosten für eine bodenschutzrechtliche Überprüfung übernehmen muss. Im vorläufigen Rechtsweg werden gut 266 000 Euro fällig, die das Landratsamt Rastatt für eine PFAS-Untersuchung bezahlt hat.
Hintergrund ist eine Untersuchung in einem acht Quadratkilometer großen Gebiet auf den Gemarkungen von Bühl, Vimbuch und Steinbach. Dort haben sich Experten 292 Landwirtschaftsfläche...
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