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Ganztag an Grundschulen

Städtetag: „Ganz ohne Knirschen dürfte der Start des Mammutprojekts Rechtsanspruch nicht gelingen“ 

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung fordert Kommunen heraus. Die Kommunalverbände rechnen mit Engpässen nach den Sommerferien. Aussagekräftige Daten zu fehlenden Plätzen gibt es noch nicht. 
Zwei Kinder mit Tabletts und Tellern mit Essen in einem Speisesaal.

Personal, Räume, Kantinen: Wenn Kinder den ganzen Tag in der Schule verbringen, ist dafür einiges nötig.

imago images/Westend61)

Stuttgart. Die Kommunalverbände hatten vor einem zu schnellen Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler gewarnt und eine bessere Finanzierung gefordert. Inzwischen hat das Land Investitionsmittel in Höhe von 861 Millionen Euro zugesagt. Trotzdem bleiben vor Ort Fragen offen. Sorgen bereiten die Betriebskosten, der Personalmangel und die komplexen Förderbedingungen. Auch der Eigenanteil, den Kommunen bei Investitionen leisten müssen, stellt viele Städte und Gemeinden vor Probleme.

Städtetag: „Ohne Knirschen dürfte Start nicht gelingen“

Ob der Rechtsanspruch überall eingelöst werden kann, lässt sich derzeit nicht verlässlich sagen. Konkrete Zahlen der Kommunen liegen Städtetag und Gemeindetag nicht vor. Allerdings dürfte der Betreuungsbedarf vielerorts steigen. Der Städtetag weist darauf hin, dass es die Schulkindbetreuung in Baden-Württemberg seit mehr als 30 Jahren gibt. Im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern sei sie bislang weniger stark ausgebaut.

Auch die Zahl der Ganztagsgrundschulen blieb hinter den Erwartungen zurück, die das Land mit der Einführung der gesetzlichen Ganztagsschule 2014 verbunden hatte. Damals wurde für 2023 eine Ganztagsquote von 70 Prozent prognostiziert. Tatsächlich liegt sie heute nur bei etwa 30 Prozent. „Ganz ohne Knirschen dürfte der Start des Mammutprojekts Rechtsanspruch daher nicht gelingen, im Wesentlichen aber schon“, heißt es beim Städtetag.

Der Gemeindetag bewertet die Lage der Städte und Gemeinden vor dem Start des Rechtsanspruchs als angespannt. Die Rückmeldungen aus den Mitgliedsstädten und -gemeinden zeigten ein sehr unterschiedliches Bild: „Während manche Kommunen den erwarteten Bedarf decken können, zeichnen sich andernorts gewisse Engpässe ab.“ Der Verband geht deshalb davon aus, dass der Rechtsanspruch für die meisten Kinder erfüllt werden kann. Es werde „jedoch auch Fälle geben, in denen das nicht gelingen wird“.

Gemeindetag: Rechtsanspruch war der falsche Weg

Für den Gemeindetag steht fest, dass der individuelle Rechtsanspruch nicht der richtige Weg war, um den Ausbau der Ganztagsangebote an Grundschulen voranzubringen. Besser wäre aus Sicht des Verbands ein Pakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen gewesen, der sich an den verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen orientiert.

Wie groß der tatsächliche Bedarf ist, wird sich nach Einschätzung des Gemeindetags erst zeigen, wenn der Rechtsanspruch schrittweise in Kraft tritt. Der Städtetag will Anfang Oktober eine erste Bilanz vorlegen.

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