Leipzig. Wer sich als Soldat nicht hinreichend von der verbrecherischen Organisation der SS im Dritten Reich distanziert und antisemitische Parolen nutzt, darf nicht länger bei der Bundeswehr arbeiten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (AZ: 2 WD 42.25).
Ein mehrfach wegen seiner Leistungen in der Bundeswehr ausgezeichneter Hauptfeldwebel musste sich während eines Auslandseinsatzes in Litauen vor dem Truppendienstgericht verantworten. Ihm wurden gleich mehrere Vorwü...
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