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Gericht lehnt Eilantrag des FC Rastatt gegen Ratsbeschluss ab

Die Fußballplätze am Münchefldsee müssen dem Zentralklinikum Mittelbaden weichen. Nun gibt es juristischen Streit darum.
IMAGO/Hartung)Karlsruhe. Rivalitäten zwischen Fußballvereinen gehören in dem Metier zum guten Ton, besonders, wenn es um die Konkurrenz zu einem Verein in derselben Stadt geht. In Rastatt ist zum Beispiel bekannt, dass der FC Rastatt 1904 und der Rastatter SC/DJK nicht gut miteinander können. Trotzdem sollen sie miteinander weitermachen.
Das zumindest sieht das ein Beschluss des Rastatter Gemeinderats vor, mit dem der SC ein Sportgelände am Münchfeldsee nicht mehr nutzen darf. Das Gelände wird gebraucht, um das Klinikum Mittelbaden zu errichten. Der SC soll in das nahe Münchfeld-Stadion wechseln, in dem SC und FC als fusionierter Verein trainieren und spielen können. Andernfalls müsse der FC Rastatt, der bisherige Hausherr, sich nach einer anderen Spielstätte umsehen. Hintergrund ist die Absicht der Stadt, einen „Sportpark Münchfeld“ zu entwickeln.
Nichtöffentlicher Ratsbeschluss
Nachdem der nicht öffentlich gefasste Beschluss dem FC mitgeteilt wurde, hat dieser sich an das Verwaltungsgericht gewandt. Der Stadt solle damit untersagt werden, die Fusion der beiden rivalisierenden Vereine zu erzwingen. Außerdem solle die Stadt nicht mehr sagen dürfen, die beiden Vereine müssten fusionieren, sonst würde der FC keine Sportflächen mehr von der Stadt bekommen.
Das Verwaltungsgericht sah keine Veranlassung, dem zuzustimmen. Der Antrag sei überwiegend unzulässig, weil es noch gar keinen Vollzug des Beschlusses gebe. Außerdem sei der Antrag unbegründet. Verwaltungsinterne Vorgänge wie ein nicht öffentlicher Beschluss, der noch nicht vollzogen sei, prüfe ein Verwaltungsgericht nicht. Es fehle schlicht das Rechtsschutzbedürfnis.
Schon andere Klage verloren
Der FC Rastatt, den der ehemalige Rastatter OB Klaus-Eckhard Walker als Rechtsanwalt vertritt, hatte bereits eine Zivilklage in diesem Komplex vor dem Landgericht Baden-Baden verloren. Im Juni 2026 ging es um eine notarielle Vereinbarung in einem Pachtvertrag, nach der der Verein den Platz sofort zurückgeben muss, wenn die Stadt den Pachtvertrag kündigt. Diese sei rechtmäßig, so das Gericht.
Die ersten Mannschaften des FC Rastatt und der Rastatter SC/DJK spielen in der Bezirksliga Baden-Baden.