Stuttgart . Fünf Vergabeverfahren stehen derzeit oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Verfügung: Das offene und nichtoffene Verfahren, das Verhandlungsverfahren, der wettbewerbliche Dialog und die Innovationspartnerschaft. Nach den Plänen der EU-Kommission sollen sie auf drei Verfahrensarten verschlankt werden: ein neues offenes Verfahren, ein dynamisches und ein Innovationsverfahren.
Dabei soll die „Open Procedure with Possible Negotiations“ (offenes Verfahren mit möglichen Verhandlungen)...
Sie haben noch kein Abo?
Jetzt Web-Abo anmelden für 9,90 Euro im Monat
und den Artikel sofort lesen.
Sie lesen den Staatsanzeiger gedruckt, sind aber nicht mit E-Mail registriert? Dann kontaktieren Sie uns unter: Tel. (0711) 666 01 44, E-Mail: kundenservice@staatsanzeiger.de oder informieren Sie
sich hier über die Möglichkeiten.
Zum Aboshop
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen