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Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand

Familienunternehmen warnen vor zusätzlichen Belastungen

Vor dem Bundesverfassungsgericht steht die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen auf dem Prüfstand. Die Karlsruher Richter müssen klären, ob die Verschonungsregeln für Firmenerben mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind. Familienunternehmen warnen vor erheblichen Folgen für Unternehmensnachfolgen, Investitionen und Arbeitsplätze.
Mann im Anzug mit gestreifter Krawatte vor heller Wand.

Bert Sutter, Präsident des wvib Schwarzwald AG, warnt: „Betriebsvermögen braucht besonderen Schutz."

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Freiburg/Karlsruhe . Vor dem Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag eine Verhandlung mit großer Bedeutung für Familienunternehmen begonnen. Die Karlsruher Richter prüfen, ob die weitreichenden Steuervergünstigungen für geerbtes Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Auslöser ist die Verfassungsbeschwerde eines Erben, der ausschließlich Privatvermögen geerbt hat und sich gegenüber Firmenerben benachteiligt sieht. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Streit um steuerliche Bevorzugung von Betriebsvermögen

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die steuerliche Bevorzugung von Betriebsvermögen gerechtfertigt ist. Aktuell gilt: Wer eine Firma erbt und diese mindestens fünf Jahre lang mit ähnlichen Lohnkosten fortführt, muss auf 85 Prozent des geerbten Betriebsvermögens keine Steuern zahlen. Wird die Firma sieben Jahre lang gehalten, entfällt unter strengeren Voraussetzungen die Erbschaftsteuer sogar ganz. Ziel der Regelung ist es, Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten. Kritiker sehen darin hingegen eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber Erben von Privatvermögen.

Zu Beginn der Verhandlung sagte Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, die Frage einer gleichmäßigen steuerlichen Belastung berühre das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen. Dem stünden jedoch Sorgen um die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen gegenüber.

„Betriebsvermögen braucht besonderen Schutz“

Rückendeckung für die bestehende Verschonungsregelung kommt aus der Wirtschaft. Bert Sutter, Präsident des wvib Schwarzwald AG, warnt vor zusätzlichen Belastungen für Familienunternehmen: „Betriebsvermögen braucht besonderen Schutz. Denn ein Unternehmen ist kein Sparbuch. Sein Wert steckt in Maschinen, Anlagen, Gebäuden und Know-how. Muss die Erbschaftsteuer aus der Substanz bezahlt werden, fehlt dieses Kapital für Investitionen. Im Zweifel stehen die Fortführung des Unternehmens und damit Arbeitsplätze auf dem Spiel.“

Sutter zufolge trügen deutsche Unternehmen bereits heute im internationalen Vergleich eine hohe Steuerlast. „Eine zusätzliche Belastung durch die Erbschaftsteuer wäre das falsche Signal“, so er Verbandschef. Die Familienunternehmen bräuchten jetzt Planungssicherheit. „Wie auch immer Karlsruhe entscheidet, die Übergabe an die nächste Generation muss auch künftig machbar bleiben“, so Sutter.

Bundesverfassungsgericht hat aktuelle Regelung bereits 2014 geprüft

Besonders aufmerksam verfolgen Familienunternehmen die Verhandlung, weil das Bundesverfassungsgericht die steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen bereits 2014 beanstandet hatte. Der Gesetzgeber reformierte daraufhin die Verschonungsregeln 2016 und führte unter anderem eine Bedürfnisprüfung für sehr große Unternehmensvermögen ein. Nun muss Karlsruhe erneut klären, ob die aktuelle Ausgestaltung den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Ein Urteil wird voraussichtlich erst 2027 erwartet. Bis dahin gelten die bestehenden Regelungen unverändert weiter.

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