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Bebauungsplan 

Gericht erlaubt Vergrößerung von Discounter-Filiale in Ammerbuch 

Eigentlich lässt der Regionalplan in einem Ortsteil von Ammerbuch (Kreis Tübingen) nicht noch mehr Einzelhandel zu. In einem sieben Jahre andauernden Streit darüber setzt das Verwaltungsgericht Sigmaringen nun aber eine Kaskade an rechtlichen Folgen in Bewegung, die eine ganz andere Richtung rollt.
Rote Einkaufswagen in Reihe mit Aufschrift auf Griffen.

Noch mehr Einzelhandel, Betrieb und Einkaufswagen, das sollte es in einem Ortsteil von Ammerbuch eigentlich nicht geben. Doch ein Gerichtsentscheid steht dem jetzt entgegen.

IMAGO/Gottfried Czepluch)

Sigmaringen. Mal eben die maßgeblichen Bebauungspläne kassiert und einem Supermarktbetreiber die Erweiterung seines Geschäftsgebäudes erlaubt – das ist das Ergebnis eines Prozesses, den ein Supermarktbetreiber vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen geführt“ hat. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob der Betreiber im Ammerbucher Ortsteil Pfäffingen seinen Markt erweitern darf. Dieser sollte von 750 auf 1200 Quadratmeter Verkaufsfläche anwachsen.

Dem Ansinnen stand eigentlich eine Veränderungssperre entgegen, mit der die Gemeinde Ammerbuch ihre Planungsziele absichern wollte. Das war auch die Begründung, mit der das Landratsamt Tübingen als zuständige Baurechtsbehörde eine Bauvoranfrage des Betreibers ablehnte.

Widerspruch nach mehr als drei Jahren weitergeleitet

Dagegen legte dieser 2019 Widerspruch ein, den das Landratsamt aber erst 2023 dem Regierungspräsidium Tübingen zur Prüfung vorlegte. In der Zwischenzeit hatte Ammerbuch einen Bebauungsplan für das Quartier erlassen und das mit einer erneuten Veränderungssperre kombiniert. Damit wollte die Gemeinde eine Vorgabe des Regionalplans umsetzen, dass sich in diesem Quartier der Einzelhandel nicht ballen soll.

Unterdessen hat das Regierungspräsidium den Widerspruch des Betreibers abgewiesen, der 2024 damit vor das Sigmaringer Gericht zog. 2025 schließlich wurde die Veränderungssperre noch einmal verlängert, ein weiteres Jahr lang sollte sich in dem Gebiet nichts ändern.

Veränderungssperre ist abgelaufen

Das sah die Kammer aber im Urteil, dessen Gründe nun vorliegen, anders. Sie verurteilte das Landratsamt, einen positiven Bauvorbescheid zu erlassen, weil die letzte Veränderungssperre nicht gültig sei. Das Landratsamt müsse sich die lange Bearbeitungszeit des Widerspruchs zurechnen lassen, sodass die vier Jahre, in denen eine Veränderungssperre gilt, für den Supermarktbetreiber abgelaufen sei.

Außerdem schauten sich die Richter auch gleich die Bebauungspläne an und stellten fest, dass diese ungültig sind. So, wie Ammerbuch sich das in seinen Satzungen vorgestellt hat, könne nicht von der Verhinderung einer Einzelhandelsagglomeration gesprochen werden. Das widerspricht aber den maßgeblichen Zielen des Regionalplans, und deshalb sind die Bebauungspläne unwirksam. 

Allgemeine Grundsätze greifen

Das zieht nun eine Reihe von Rechtsfolgen nach sich. Ältere Bebauungspläne wurden zugunsten der nun ungültigen Pläne außer Kraft gesetzt, eine andere Spezialregel für das Gebiet gilt nun nicht mehr. So kommt der allgemeine Grundsatz des Baugesetzbuches zum Tragen, dass sich ein Vorhaben in die Umgebung einfügen soll. 

Und das konnten die Richter für die Nachbarschaft durchaus bejahen. Unterschiedliche Einzelhändler und Gewerbetreibende prägen dort das Bild, eine bloße Erweiterung des Supermarkts ohne durchgreifende Sortimentsänderung sei daher völlig unbedenklich. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, das Landratsamt kann noch die Berufung beantragen.

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