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Gerichtsentscheid: Tübingen muss Parkautomaten im Gewerbegebiet abbauen

Nichts war's vorerst mit der Parkraumbewirtschaftung in einem Tübinger Stadtteil.
IMAGO/Achim Duwentäster)Sigmaringen. Die Stadt Tübingen muss im Gewerbegebiet Au-Ost die Parkraumbewirtschaftung vorerst beenden. Das hat es zu zwei Eilanträgen entscheiden, mit denen sich Gewerbetreibende gegen die Parkscheinautomaten und Verkehrszeichen gewehrt haben.
Die Stadt habe versäumt, eine regelmäßige Parkbelegung von 80 Prozent in diesem Bereich nachzuweisen. Dies sei aber Voraussetzung, um nach den einschlägigen Regelungen eine Parkraumbewirtschaftung einzurichten. Eine Erhebung aus dem Jahr 2021 spreche nur von einer 51-prozentigen Nutzung.
Klimaschutzprogramm hilft beim Bewohnerparken nicht
Auch das Klimaschutzprogramm kann der Stadt in Sachen Parkregelung nicht helfen. Dieses hatte sie als städtebaulich-verkehrsplanerisches Konzept ins Feld geführt, um damit eine Bewohnerparkregelung zu etablieren. Die Sigmaringer Richter verlangen ein auf das fragliche Gebiet abgestimmtes Konzept.
Den Eilantrag hatten die Betreiber eines Fitnessstudios gestellt. Sie wehren sich gegen die Kurz- und Langzeitparkplätze sowie gegen die Bewohnerparkplätze, welche die Stadt im Sommer 2025 eingerichtet hatten. Die Parkgebühren beeinträchtigen ihre Kunden und damit den Geschäftsbetrieb.
Palmer ist mit bürokratischer Anforderung unzufrieden
Boris Palmer will das allerdings nicht gelten lassen. Der parteilose Oberbürgermeister Tübingens kündigt Rechtsmittel gegen die Entscheidungen an. In den sozialen Medien moniert Ex-Grüne, der im Nebenamt Landesbeauftragter für Staatsmodernisierung ist, dass die Forderung nach einer Nutzungserhebung bürokratisch sei und ein Ortstermin die Parksituation offenbart hätte.