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Verbeamtung

Anhebung der Altersgrenze soll Fachkräfte locken

Die Altersgrenzen bei einer Verbeamtung verändern sich in den Bundesländern aufgrund des Personalmangels immer mal wieder. Die Grünen im Land wollen das Höchstalter von derzeit 42 auf 45 Jahre erhöhen, die CDU wehrt sich dagegen - noch. Der Beamtenbund sieht eigentlich keinen Anlass für eine Anhebung, findet sie aber, wenn sie käme, moderat.

Kai Rosenberger ist Vorsitzender des Beamtenbunds Baden-Württemberg.

dpa/ Bernd Weissbrod)

Stuttgart. In Deutschland gibt es kein einheitliches Höchstalter für eine Verbeamtung. Jedes Bundesland kann selbst entscheiden, wie hoch das Alter sein soll, gleiches gilt beim Bund. Deshalb fallen die Zahlen in den Bundesländern anders aus und liegen zwischen 40 und 52 Jahren.

Der Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) „sieht grundsätzlich keinen Anlass die Altersgrenze für die Verbeamtung von derzeit 42 Jahren in Baden-Württemberg zu verändern beziehungsweise anzuheben“, sagt der Vorsitzende Kai Rosenberger. Gleichwohl könne der BBW bei der moderaten Erhöhung um drei Jahre gerade noch mitgehen. „Wir befänden uns dann im Vergleich der Bundesländer im Mittelfeld.“ Ausschlaggebend für den Beamtenbund sei hier die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

„Das Lebenszeitprinzip ist in Deutschland ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums gemäß Artikel 33 Absatz. 5 Grundgesetz. Nach dem Lebenszeitprinzip werden Beamte grundsätzlich auf Lebenszeit ernannt. Deshalb muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) auf das Verhältnis zwischen aktiver Dienst- und passiver Versorgungszeit geachtet werden“, betont Rosenberger.

Bei einer moderaten Anhebung sind die Vorgaben gewährleistet

Letztere sollte nach der statistischen Lebenserwartung nicht länger sein als die aktive Dienstzeit. „Bei einer Erhöhung der Altersgrenze auf 45 Jahre sehen wir diese Vorgabe noch als gewährleistet an“, sagt der Chef des Beamtenbunds.

„Mit der Dienstrechtsreform 2010 wurde im baden-württembergischen Beamtenrecht die sogenannte Trennung der Alterssicherungssysteme eingeführt. Das heißt, jeweils erdiente Zeiten im Angestellten- beziehungsweise Beamten-System werden in der Rente/Pension aus dem jeweiligen System heraus gezahlt“, sagt Markus Kling von Verdi.

Der Vorteil sei, dass dadurch die Mobilität von Beamten bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft erhöht werde, weil eine Nachversicherung in der Deutschen Rentenversicherung sich dann nicht mehr nachteilig finanziell auswirkt, erläutert Kling. „Bei einem umgekehrten Wechsel ist eine Altersgrenze eigentlich obsolet und deshalb haben wir dies immer wieder in Stellungnahmen und politischen Gesprächen auch vorgetragen“, betont der Gewerkschaftler.

Mögliche Fehlentwicklungen bei der Mindestversorgung sieht verdi angesichts des Vorteils der Gewinnung und Bindung von Fachkräften als vertretbar an. Für die Gewerkschaft, ergänzt Kling, gelte grundsätzlich, dass Verbeamtungen sich an dem Grundgesetz-Artikel 33 Absatz 4 orientieren.

Maren Diebel-Ebers, stellvertretende Vorsitzende beim DGB Baden-Württemberg, sagt, dass die Anhebung der Altersgrenze eine sinnvolle Maßnahme sei. „Die Erhöhung der Altersgrenze vergrößert die Anzahl potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten, die für eine Beamtenstelle in Frage kommen“, betont Diebel-Ebers.

Allerdings ließen sich alleine durch großzügigere Regelungen bei der Verbeamtung die Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Fachkräften für den Landesdienst nicht lösen. „Im Gegenteil: Es kommt darauf an, dass Arbeits- und Rahmenbedingungen unabhängig vom Status in der gesamten Landesverwaltung verbessert werden. Das Land darf Verbeamtungen nicht als Teil von Personalmanagementmaßnahmen sehen“, betont die stellvertretende DGB-Vorsitzende.

CDU: Reform direkt nach der nächsten Wahl angehen

Die Grünen wollten die Altersgrenze schon diese Woche durchsetzen, das Vorhaben wurde aber von der Tagesordnung des Kabinetts gestrichen. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte einer Sprecherin zufolge Bedenken, dass der Zeitpunkt kurz vor dem Ende der Legislaturperiode einen falschen Eindruck erwecken könnte. Man könne die Reform auch direkt nach der nächsten Wahl angehen, so die Sprecherin.

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