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Gerichtsentscheidung

Gericht verweigert Referendariat wegen fehlender Verfassungstreue

Ein Jurist aus Rheinland-Pfalz wird nicht zum Referendariat zugelassen wegen menschenverachtender Texte und der Mitgliedschaft in zwei rechtsextremen Organisationen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden (AZ: 5 L 416/25.KO).

Ein rechter Jurist darf nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz kein Referendariat beim Gericht machen.

IMAGO/Pogiba Aleksandra)

Koblenz. Schon zuvor hatte das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass der Jurist „erwiesenermaßen die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft“ und deshalb keinen Anspruch auf den Vorbereitungsdienst fürs Zweite Staatsexamen habe. Dagegen hatte sich der Jurist vor dem OLG mit einem Eilantrag zu wehren versucht.

Mitglied bei der „Jungen Alternative für Deutschland“

Der Jurist sei Mitglied bei der „Jungen Alternative für Deutschland“ und dem Verein „Ein Prozent“ gewesen. Die beiden Organisationen werden seit 2023 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Außerdem habe er in einem von ihm geschriebenen Roman dunkelhäutige Menschen durch die Verwendung menschenverachtender Bezeichnungen pauschal herabgewürdigt.

Außerdem, so das Oberlandesgericht, habe in einem anderen Text die rechtsextreme These vom „Bevölkerungsaustausch“ vertreten und sich „verfassungsfeindlicher und verschwörungstheoretischer Narrative“ bedient.

Ein mit dem Grundgesetz unvereinbares Menschenbild

Das Oberlandesgericht verwarf die Klage des Juristen und bestätigte damit das Urteil des Verwaltungsgerichts. Dem Juristen fehle es an der Verfassungstreue, urteilten die OLG-Richter. Der Jurist, so die Richter weiter, habe auch ein mit dem Grundgesetz unvereinbares Menschenbild. Rechtsreferendare müssten sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, heißt es in der Begründung.

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