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Gerichtsentscheidung

Gründliche Fachkenntnisse sind für einen Medizinjob nötig

Wer als Dokumentationsassistent im Bereich Medizincontrolling an einem Klinikum arbeitet, braucht dazu gründliche Fachkenntnisse und muss entsprechend bezahlt werden. Das hat das LAG Thüringen entschieden (AZ: 1 Sa 199/23).

Eine medizinische Dokumentationsassistentin braucht für ihre Arbeit viel Fachwissen. Deshalb muss sie auch finanziell höher eingestuft werden, entschied das Landesgericht Thüringen.

IMAGO/Pogiba Aleksandra)

Erfurt. Eine medizinische Dokumentationsassistentin stritt mit ihrer Arbeitgeberin um die richtige Eingruppierung ihrer Tätigkeit. Sie ist seit 2007 in einem Klinikum im Bereich Medizincontrolling beschäftigt. Zu ihrer Arbeit gehört die Dokumentation und Verschlüsselung medizinischer Informationen sowie die Verwaltung und Pflege des Datenbestandes als Basis für die Behandlung, die Abrechnung und das Qualitätsmanagement des Klinikums.

Zudem ist sie für die Bereiche Onkologie und Pädiatrie/NEO verantwortlich, vertretungsweise auch für andere Bereiche.

Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe

Die Klägerin hat von der Beklagten ihre Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5, Stufe 5 gefordert, zuvor war sie in einer niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert. Sie vertrat die Auffassung, dass sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben medizinisches Fachwissen benötige. Das Klinikum vertrat die Ansicht, dass dafür keine Fachkenntnisse erforderlich seien.

Das LAG Thüringen hat allerdings entschieden, dass die Voraussetzungen der Entgeltgruppe 5 erfüllt sind. Die Dokumentationsassistenz sei ein großer Arbeitsvorgang, für die man gründliche Fachkenntnisse benötige. Außerdem brauche es in dieser Tätigkeit Kenntnisse von Rechtsvorschriften, kaufmännisches und technisches Fachwissen.

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