Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Mehr Diversität im öffentlichen Dienst: Bundeskabinett beschließt Strategiepapier

Mit konkreten Fördermaßnahmen und Zielvorgaben sollen die obersten Bundesbehörden künftig deutlich diverser werden.
IMAGO/Zoonar.com/Robert Kneschke)Berlin. Die Strategie zielt darauf ab, mit vielfältigen Maßnahmen die Bundesverwaltung vielfaltsorientierter aufzustellen, wie das Innenministerium mitteilt.
Die Strategie befasse sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von Bundesbehörden mit Handlungsmöglichkeiten in den Bereichen der Organisations- und Personalentwicklung, einschließlich Schulungen, sowie der Personalgewinnung und Antidiskriminierung, heißt es weiter.
Die Diversitätsstrategie will alle Menschen in den Blick nehmen
„Die Strategie legt ein umfassendes Vielfaltsverständnis zugrunde und nimmt alle gesellschaftlichen Gruppen in den Blick, da sie die Vielfalt der Beschäftigten als wichtig für eine funktionale moderne Verwaltung begreift“, schreibt das Ministerium.
Zugleich will man als Arbeitgeber durch diese Strategie attraktiver werden und sämtliche Behörden ermuntern, „alle Personengruppen zu erreichen und eine von Wertschätzung, Akzeptanz und Diskriminierungsfreiheit geprägte und damit vielfaltsorientierte Verwaltungskultur zu fördern“, heißt es weiter.
Die Diversitätsstrategie wurde von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich Antirassismusbeauftragten koordiniert wurde.
Geplant sind den Angaben zufolge konkrete Fördermaßnahmen, Zielvorgaben und Maßnahmen für einen Kulturwandel. Der Bund hat zudem als Ergebnis des letzten Nationalen Aktionsplans Integration im Themenforum „Interkulturelle Öffnung der Bundesverwaltung“ eine „Erklärung für mehr Vielfalt“ abgegeben mit dem Ziel, Vielfalt im öffentlichen Dienst zu fördern. Danach sollen Chancengerechtigkeit, Fairness und Vielfalt den öffentlichen Dienst auszeichnen.
Unter Vielfalt werden in Anlehnung an die Charta der Vielfalt insbesondere folgende Kernmerkmale verstanden: Alter, Behinderung, ethnische Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, auch wenn bislang nicht alle diese Vielfaltsmerkmale statistisch erfasst werden.
„Die Bundesregierung möchte mit dieser Strategie dazu beitragen, dass die Bundesverwaltung ihrer Vorbildfunktion für die Gesellschaft gerecht wird. Dies beinhaltet auch den Abbau von Hindernissen und Hürden für unterrepräsentierte beziehungsweise benachteiligte Gruppen sowie die Einrichtung eines barrierefreien Arbeitsumfeldes.
Ein Schulungskonzept soll für die Behörden entwickelt werden
Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) als zentrale Fortbildungseinrichtung des Bundes soll dazu auch ein systematisches Schulungskonzept zu Themen und Aspekten der Vielfalt für die Bundesverwaltung entwickeln.
Dieses könne dann von den Behörden in ihr Fortbildungsangebot integriert werden und auch einen notwendigen Spielraum für die Anpassung an die eigenen Bedarfe lassen. Die BAköV bietet laut Innenministerium derzeit punktuell allgemeine Schulungen zu einzelnen Aspekten von Vielfalt an. (rik)