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KI-Führerschein

Mitarbeiter müssen neue Kompetenzen nachweisen

Seit Februar müssen alle EU-Unternehmen, die mit Künstlicher Intelligenz arbeiten, sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Ralf Schick

Der KI-Führerschein ist seit Beginn dieses Jahres Pflicht. Foto: AdobeStock/PajarosVolando

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Stuttgart. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) wird in Zukunft eine immer größere Rolle spielen. Der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten hat am 21. Mai 2024 deshalb den AI Act beschlossen und damit einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union verabschiedet. Die KI-Verordnung ist das weltweit erste umfassende Regelwerk für KI.

Seit Februar müssen alle Unternehmen und Behörden, die mit KI arbeiten, ihre Mitarbeiter schulen, um ihnen die notwendigen Kompetenzen für den sicheren Umgang mit KI zu geben. Viele haben bereits damit begonnen, intern oder mit externen Dienstleistern die Kolleginnen und Kollegen schrittweise in KI weiterzubilden. Auch die Staatsanzeiger-Akademie bietet dazu Kurse und Webinare an (siehe Infokasten).

Laut McKinsey eröffnet die KI auch dem öffentlichen Sektor vielfältige Möglichkeiten zur Steigerung der Produktivität und zur Übernahme von Routineaufgaben. „So kann generative KI in der öffentlichen Verwaltung und in verwandten Sektoren weltweit Produktivitätseffekte von bis zu rund 440 Milliarden Euro pro Jahr erzielen“, heißt es bei der international agierenden Unternehmens- und Strategieberatung.

Künstliche Intelligenz analysiert und strukturiert Informationen

Laut McKinsey sorgen in Deutschland erste Anwendungen mit generativer KI bereits für Erleichterung. Beispielsweise hat die Bundesagentur für Arbeit im Arbeitgeberservice eine besonders praktische Anwendung mit generativer KI eingeführt. Diese analysiert und strukturiert Informationen aus Stellenmeldeformularen und Arbeitgeber-E-Mails, um daraus automatisch Stellenangebote zu generieren.

Die Mitarbeiter „müssen lediglich die erstellten Vorschläge überprüfen. Dadurch entsteht mehr Raum für die persönliche Beratung von Arbeitgebern“, heißt es weiter. Ein großer Vorteil liegt also in der Zeitersparnis für die Mitarbeiter, wenn sie mit Künstlicher Intelligenz arbeiten.

KI ist inzwischen nicht mehr gleich auf Anhieb erkennbar. Dennoch haben viele noch immer großen Respekt vor dem Einsatz von KI, andere sind bereits beruflich und privat schon mittendrin – und auch „geflasht“, wenn sie in einer Schulung von den vielfältigen Möglichkeiten der KI erfahren: dass beispielsweise aus Texten automatisch auch Videos generiert werden können oder mithilfe von unterschiedlichen Stimmen auch automatisch Lieder gesungen werden können.

KI simuliert Intelligenz, ist aber keine, sie hat Grenzen und kann auch Fehler machen. Deshalb ist es wichtig, dass am Ende der Mensch kontrolliert und entscheidet, was er aus der KI übernimmt.

„Die neuen KI-Systeme, die wir seit den 2000er-Jahren im Aufwind sehen, funktionieren grundlegend anders als die regelbasierten Systeme der 1980er-Jahre: Sie nutzen Daten der Vergangenheit, um darin mit statistischen Methoden nach Mustern zu suchen, die man dann für die Zukunft verwenden kann“, schreibt Katharina A. Zweig, Professorin an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern, wo sie das Algorithm Accountability Lab und den Studiengang Sozioinformatik leitet, auf den Internetseiten der Bundeszentrale für politische Bildung.

Diese Methoden nennt man maschinelles Lernen. Hier werden die Regeln, nach denen die Welt funktioniert, nicht von Menschen vorgegeben, sondern die Maschine extrahiert sie mit statistischen Methoden aus Daten. „Das hat zu der irritierenden Formulierung geführt, dass die Maschinen hier , selbst lernen . Aber von einem , Selbst , einem intendierten Lernen mit selbst gesteckten Zielen, kann überhaupt nicht die Rede sein“, betont Zweig.

Die Maschinen werden von Menschen programmiert. Sie bekommen eine Methode, die im Wesentlichen zählt, was wie oft in den vorliegenden Daten auftaucht. Die Methode legt auch fest, in welcher Form die gefundenen Muster oder Regeln gespeichert werden.

Vieles ist möglich, nicht alles aber ist erlaubt

Doch welche rechtlichen Grenzen und Fallstricke gibt es für die Nutzung solcher Anwendungen? Es geht unter anderem um Datenschutz und Arbeitsrecht, betont Professor Markus Köhler regelmäßig bei Webinaren der Staatsanzeiger-Akademie. Dort gibt er Einblick in die Anwendung des aktuellen deutschen und europäischen Rechts auf KI und gibt praktische Tipps für die Nutzung Künstlicher Intelligenz.

Köhler ist spezialisiert auf Medien- und Internetrecht. Er hat zum Fernsehwerberecht promoviert, ein Lehrbuch zum „Recht des Internet“ veröffentlicht und berät Unternehmen und die öffentliche Hand zu Chats, Posts, Urheberrecht und Werbung auf Online-Plattformen. Zudem lehrt er an der Universität Mannheim Markenrecht, E-Commerce und Internetrecht. Und er ist Mitherausgeber eines vielfach beachteten Kommentars zum Digital Services Act (DAS) und der Zeitschrift „Recht der Digitalwirtschaft“.

Staatsanzeiger-Akademie bietet drei Lernmodule zu KI an

Der KI-Führerschein der Staatsanzeiger Akademie bietet eine fundierte, praxistaugliche und rechtssichere Schulung, die speziell für den öffentlichen Dienst konzipiert wurden. Mit einem Programm mit insgesamt drei Modulen erhalten Teilnehmer nicht nur Wissen, sondern auch eine Teilnahmebescheinigung, die einen gegenüber Vorgesetzten, Datenschutzbeauftragten und Prüfinstanzen als KI-kompetent ausweist. Denn dies ist seit Februar 2025 Pflicht.

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