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Gerichtsentscheidung

Orientierung an Spitzenverdienern

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat mit einem Grundsatzurteil entschieden, dass sich Frauen nicht mit einem Mittelwert begnügen müssen, wenn sie auf gleiche Bezahlung wie Männer pochen (AZ: 8 AZR 300/24).
Richterhammer wird auf Tisch geschlagen.

Bei der Bezahlung können sich Frauen im besten Fall am Spitzenverdiener oder einem anderen Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit in ihrem Unternehmen orientieren.

IMAGO/Pogiba Aleksandra)

Stuttgart/Erfurt. Frauen können sich im besten Fall am Spitzenverdiener oder einem anderen Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit in ihrem Unternehmen orientieren, sollten sie den Verdacht haben, sie werden wegen ihres Geschlechtes diskriminiert.

Klägerin arbeitet in der mittleren Führungsebene

Im Streitfall ging es um eine Frau, die bei Daimler Truck in Baden-Württemberg in der mittleren Führungsebene arbeitet und deutlich weniger verdient als ihre männlichen Kollegen. Die Anwältin von Daimler Truck argumentierte, die Bezahlung der Frau sei wegen ihrer individuellen Leistung geringer und deshalb nicht mit dem Spitzenverdiener unter den Abteilungsleitern vergleichbar.

Das BAG hob damit ein Urteil des Landesarbeitsgerichts, das sich an den von Daimler Truck erhobenen Mittelwerten orientierte, in großen Teilen auf. Der Fall geht an das Landesarbeitsgericht zurück.

Dort habe der Arbeitgeber dann die Gelegenheit darzulegen, welche sachlichen Gründe es für die bessere Bezahlung des männlichen Abteilungsleiters gibt. (lsw)

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