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Gerichtsentscheidung

Schwerwiegender Verstoß gegen die Verfassungstreue

Aus bei der Bundeswehr: Soldat leugnet und verharmlost den Nationalsozialismus und verwendet antisemitische Parolen
Uniformärmel mit Deutschlandflagge, im Hintergrund unscharf Menschen in Reih und Glied.

Wer als Soldat die systematische Vernichtung jüdischer Menschen leugnet, verliert seinen Job. Foto: dpa/CHROMORANGE/Michael Bihlmayer

Michael Bihlmayer)

Leipzig. Wer sich als Soldat nicht hinreichend von der verbrecherischen Organisation der SS im Dritten Reich distanziert und antisemitische Parolen nutzt, darf nicht länger bei der Bundeswehr arbeiten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (AZ: 2 WD 42.25).

Ein mehrfach wegen seiner Leistungen in der Bundeswehr ausgezeichneter Hauptfeldwebel musste sich während eines Auslandseinsatzes in Litauen vor dem Truppendienstgericht verantworten. Ihm wurden gleich mehrere Vorwürfe gemacht.

Holocaust sei aus technischen Grünen nicht möglich

Unter anderem soll er bei einem Gespräch mit Kameraden den Holocaust infrage gestellt haben, der aus seiner Sicht allein schon aus technischen und logistischen Gründen so nicht habe stattfinden können. Außerdem soll er Soldaten beleidigt haben mit den Worten, früher hätte man solche Leute Juden genannt.

Der Soldat galt bis zu diesen Äußerungen eigentlich als ein hoch angesehenes und vielfach ausgezeichnetes Mitglied der Bundeswehr. Seine Vorgesetzten bezeichneten ihn als fachlich versiert, weitsichtig und belastbar und „mit großem Geschick in Menschenführung“, wie das Gericht nun mitteilte.

Mit einer guten Allgemeinbildung, einer festen demokratischen Verankerung und einer klaren Identifikation mit dem Soldatenberuf habe er bis zu den Vorfällen eigentlich den Staatsbürger in Uniform gelebt.

Ein Soldat, der mit dem Leugnen oder Verharmlosen der Judenvernichtung die nationalsozialistische Gewaltherrschaft vom Vorwurf des Massenmordes reinzuwaschen versucht und dadurch nationalsozialistisches Gedankengut wieder gesellschaftsfähig macht, verletzt seine Verfassungstreuepflicht, argumentierten die Richter. Im vorliegenden Fall habe der Soldat den Holocaust massiv verharmlost, indem er dessen Größenordnung unter Verweis auf die angeblich technisch-logistische Unmöglichkeit nicht nur in erheblichem Umfang in Abrede gestellt, sondern auch noch behauptet hat, die Siegermächte hätten die Opferzahlen aufgebauscht.

Reinwaschung des Nationalsozialismus

Auch im Wehrdisziplinarrecht ist die quantitative Verharmlosung ebenso disziplinarrechtlich relevant wie das vollständige In-Abrede-Stellen des Holocaust, weil es gleichermaßen der Reinwaschung des Nationalsozialismus vom Vorwurf des Massenmordes dient. Daher liege ein schwerwiegender Verstoß vor. (rik)

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