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Gerichtsentscheidung

Sonderprämie für alle Arbeitnehmer

Beschäftigte mit einem befristeten Vertrag dürfen bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie nicht anders behandelt werden als unbefristet Beschäftigte. Das entschied das Arbeitsgericht Stuttgart.

Bis zum Ende des Jahres können Arbeitgeber ihren Beschäftigten noch die sogenannte Inflationsausgleichsprämie zahlen.

dpa/SVEN SIMON/Frank Hoermann)
Ralf Schick

Redakteur Landeskundliche Momente und Beruf und Karriere

0711 66601 185

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