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Streikverbot

Streikverbot für Beamte bleibt bestehen

Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte hat das in Deutschland bestehende Streikverbot für Beamte bekräftigt.

Ein Schild mit der Aufschrift "Bundesverfassungsgericht" vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

dpa/Sebastian Gollnow)

Berlin. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte bereits 2018 eindeutig und umfassend entschieden, dass das Streikverbot für deutsche Beamte verfassungsgemäß und europarechtlich rechtmäßig ist. Damit hat es die Rechtsauffassung des Deutschen Beamtenbunds (DBB) bestätigt.

Soll das Streikverbot für Beamte abgeschafft werden?
  • Nein 51%, 84 Stimmen
    84 Stimmen 51%
    84 Stimmen - 51% aller Stimmen
  • Ja 44%, 72 Stimmen
    72 Stimmen 44%
    72 Stimmen - 44% aller Stimmen
  • Mir egal 5%, 8 Stimmen
    8 Stimmen 5%
    8 Stimmen - 5% aller Stimmen
Stimmen insgesamt: 164
28. Dezember 2023 - 12. Januar 2024
Die Umfrage ist beendet.

Das Streikverbot ist eng verknüpft mit den verfassungsrechtlichen Fundamenten des deutschen Berufsbeamtentums, der Treuepflicht und dem Alimentationsprinzip. Mit dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Bildungsgewerkschaft GEW versucht, das Streikverbot zu kippen. Geklagt hatten drei Lehrerinnen und ein Lehrer. Sie hatten Geldbußen bekommen, weil sie trotz des Verbots gestreikt hatten. ( sta )

Ralf Schick

Redakteur Landeskundliche Momente und Beruf und Karriere

0711 66601 185

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