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Gerichtsentscheidung

Verstoß gegen rechtliches Gehör

Zivilgerichtliche Urteile dürfen nur durch Richter gefällt werden, die zuvor in der mündlichen Verhandlung anwesend waren. Andernfalls ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied (AZ: VII ZR 126/23).

Kommt es während einer mündlichen Verhandlung zum Richterwechsel, darf der neue nur ein Urteil fällen, wenn er nochmals eine mündliche Verhandlung ansetzt.

IMAGO/Pogiba Aleksandra)

Karlsruhe. Im vorliegenden Fall kam es beim Landgericht Augsburg nach der letzten mündlichen Verhandlung zu einem Wechsel der Richterin. Die neue Richterin entschied nach dem Studium der Gerichtsakte, dass etwaige Mängelansprüche bereits verjährt seien und wies die Klage ab.

Berufung wurde ebenfalls ohne mündliche Verhandlung abgewiesen

Die hiergegen eingereichte Berufung beim Oberlandesgericht München wurde ebenfalls ohne eine erneute mündliche Verhandlung abgewiesen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat die Klägerin Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, die nun Erfolg hatte.

Entscheidungen in Zivilsachen dürfen demnach grundsätzlich nur durch Richter erfolgen, die zuvor an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben. Beide Gerichte hätten den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Damit sei der verfassungsrechtliche Anspruch der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs doppelt verletzt worden.

Der Fall muss vor einem anderen Senat erneut verhandelt werden

Der BGH hat die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben. Nun muss ein anderer Senat beim OLG erneut verhandeln. (rik)

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