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Debatten im Landtag vom 26. Januar 2022

Abschaffung Nachtangelverbot: AfD bleibt bei ihrer Forderung

Für die AfD-Fraktion im Landtag ist es unverständlich, „dass Angler daheim bleiben müssen, während andere am selben See nachts Party machen dürfen“. Aus diesem Grund bleibt sie bei ihrer Forderung, das Nachtangelverbot abzuschaffen. Alle anderen Fraktionen schließen sich der Forderung nicht an.

STUTTGART. Die AfD ist auch bei der zweiten Lesung ihres Gesetzentwurfs bei ihrer Forderung nach einer generellen Abschaffung des Nachtangelverbots im Landesfischereigesetz geblieben. Alle anderen Fraktionen haben sich jedoch gegen diesen Vorstoß ausgesprochen. Zwar hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart dem pauschalen Verbot des nächtlichen Angelns eine Absage erteilt. Die Landesregierung sowie die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP halten jedoch Ausnahmen davon in begründeten Fällen weiterhin für notwendig und angemessen.

Reinhold Pix (Grüne) begründete das Verbot des Nachtangelverbots in Schutzzonen und sensiblen Gebieten mit dem Hinweis auf den Stress, den das nächtliche Angeln für Tiere verursache, von Singvögeln bis zu Bibern. Der Abgeordnete wies darauf hin, dass eine Vielzahl von Verbänden diese Ansicht teile. Auch der Landesfischereiverband habe sich für Ausnahmeregelungen ausgesprochen.

Pix: AfD fehlt es an Verständnis

Darüber hinaus haben nach Ansicht von Pix die allermeisten Anglerinnen und Angler Verständnis für Gewässerökosysteme, was der AfD offenbar fehle. Die Fischerei über alle anderen Interessen zu stellen, sei keine zielführende Lösung. Um die Interessen von Fischerei sowie Natur und Artenschutz zu vereinbaren, werde nun die Fischereiverordnung entsprechend geändert. Außerdem forderte Pix, auf weitere wichtige Themen anzugehen. Das umfasst die Weiterentwicklung des Lachsprogramms Baden-Württemberg oder das neue Projekt des Kormoranmanagements.

Sarah Schweizer von der CDU sieht keinen Grund, warum eine Beschränkung des Nachtangelverbots nicht möglich sein soll. Das Gericht stelle die Ermächtigungsgrundlage im Fischereigesetz in seiner Begründung nicht in Frage, erläuterte die Rechtsanwältin. Sie begrüßte, dass die angepasste Verordnung des Ministeriums inzwischen vorliege. Fördern möchte die CDU nach Schweizers Angaben auch den Trend, dass immer mehr junge Menschen zur Angel greifen. Dies schaffe Wertschätzung und Verantwortung für die Natur und steigere den Stellenwert regionaler Lebensmittel.

SPD für Überarbeitung des Gesetzes

Auch Hans-Peter Storz von der SPD sprach sich für flexible Lösungen aus. Auch aus seiner Sicht bedarf es dazu keiner Gesetzesänderung. Grundsätzlich plädiert Storz jedoch für eine Überarbeitung des Gesetzes. Zum Optimierungspotenzial zählt für ihn zum Beispiel die Altersgrenze beim Jugendangelschein von zehn auf sieben zu senken. Das fordert auch die FDP. Nach Ansicht von Klaus Hoher sei es umso einfacher junge Menschen zu gewinnen, je früher sie mit dem Angeln beginnen.

Die Aktivitäten der 150.000 Anglerinnen und Angler im Land hält er für einen wichtigen Beitrag für den Naturschutz. Dass die Begründung des Gerichts ein halbes Jahr auf sich warten ließ, ist für hoher schlichtweg unverständlich. Bernhard Eisenhut von der AfD prangerte das „Rumgeschwurbel“ der „Einheitsfraktionen“ an. Unverständlich ist für ihn, „dass Angler daheim bleiben müssen, während andere am selben See nachts Party machen dürfen“. Vor dem Hintergrund solcher Widersprüche bleibe die AfD bei ihrer Forderung, das Nachtangelverbot ersatzlos abzuschaffen. Da nach Ansicht von Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) inhaltlich schon alles gesagt worden sei, wollte er nicht nochmals ausholen, sondern plädierte dafür, den Gesetzentwurf der AfD abzulehnen, was die große Mehrheit der Abgeordneten in der Schlussabstimmung auch tat.                    

Quelle/Autor: Rainer Lang

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26. Januar 2022