Debatten im Landtag vom 6. und 7. Oktober 2010

Landtag ändert Kinderbetreuungsgesetz

Stuttgart. Trotz Kritik der Opposition hat der Landtag in Stuttgart am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP in zweiter Lesung das Kindertagesbetreuungs-Gesetz geändert. Dieses sieht vor, dass das Land schrittweise die Kindergartenförderung für die Gemeinden erhöht, und zwar von 386 Millionen Euro auf 404 Millionen Euro in diesem und 455 Millionen […]

Stuttgart. Trotz Kritik der Opposition hat der Landtag in Stuttgart am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP in zweiter Lesung das Kindertagesbetreuungs-Gesetz geändert. Dieses sieht vor, dass das Land schrittweise die Kindergartenförderung für die Gemeinden erhöht, und zwar von 386 Millionen Euro auf 404 Millionen Euro in diesem und 455 Millionen Euro im nächsten Jahr. Dieser Betrag steigt ab 2013 auf 529 Millionen Euro pro Jahr. Kultusministerin Marion Schick (CDU) nannte das Gesetz einen Zwischenschritt bei der Erledigung einer Jahrhundertaufgabe.
Sprecher der Opposition zeigten sich enttäuscht über die Haltung der CDU-Fraktion. „Dies ist ein weiterer trauriger Zwischentakt im Spiel, wie wir den Orientierungsplan in die Kindertagesstätten einführen“, sagte Frank Mentrup (SPD). Er bemängelte die lange Modell- und Übergangsphase und die Verschiebung beabsichtigter Regelungen. Dies führe zu Unverständnis bei Erziehern und Eltern. Baden-Württemberg sei weit vom internationalen Personalschlüssel zur Betreuung entfernt, kritisierte Mentrup. Er warf der Regierung vor, es sei nicht absehbar, wann die Betreuung der unter Dreijährigen komme.
Brigitte Lösch (Grüne) bezeichnete die Erhöhung des Personalschlüssels von 1,6 auf 1,8 als „zu wenig“. Nach ihrer Einschätzung handelt es sich bei dem Gesetz um einen „Orientierungsplan Light“; sie forderte die verbindliche Einführung des Orientierungsplanes.
Die Landesregierung wies bei der Einbringung des Gesetzes darauf hin, dass damit die politische Übereinkunft zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden vom 24. November 2009 umgesetzt wird. Alle angehörten Institutionen, Verbände und Gremien hätten dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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6. und 7. Oktober 2010