Debatten im Landtag vom 13. und 14. Oktober 2011

Rundfunkstaatsvertrag einstimmig verabschiedet

Stuttgart. Der Landtag hat einstimmig die Änderung des Rundfunkstaatsvertrags und damit das neue Rundfunkgebühren-Modell gebilligt. Gleichzeitig verabschiedete das Landesparlament einen von allen Fraktionen getragenen Entschließungsantrag zum Datenschutz. Danach soll sich die Landeregierung gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dafür einsetzen, dass die weitgehenden Möglichkeiten, Daten von Gebührenpflichtigen zu ermitteln, nur soweit gebraucht gemacht wird, wie es unbedingt […]

Stuttgart. Der Landtag hat einstimmig die Änderung des Rundfunkstaatsvertrags und damit das neue Rundfunkgebühren-Modell gebilligt. Gleichzeitig verabschiedete das Landesparlament einen von allen Fraktionen getragenen Entschließungsantrag zum Datenschutz.
Danach soll sich die Landeregierung gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dafür einsetzen, dass die weitgehenden Möglichkeiten, Daten von Gebührenpflichtigen zu ermitteln, nur soweit gebraucht gemacht wird, wie es unbedingt notwendig ist. Die Fraktionen folgten damit der Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten Jörg Klingbeil am Staatsvertrag. „Wir wollen keine neue Datenkrake“, formulierte der SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Stoch das Anliegen plastisch.
Der Systemwechsel von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr zur Gebühr pro Haushalt wird von allen Landtagsfraktionen befürwortet. Als Meilenstein bezeichnet Ulrich Goll (FDP) die seit weit über zehn Jahren diskutierte Neuregelung.
Ex-Staatsminister Helmut Rau (CDU) lobte, dass die neue Landesregierung den Kurs ihrer Vorgängerin in dieser Sache fortgesetzt habe. Raus Nachfolgerin Silke Krebs (Grüne) dankte dem CDU-Politker für die Vorbereitung des Gesetzes.
Zwei Fragen müssen aber nach Meinung aller Redner bei der Neuregelung des Rundfunkstaatsvertrages im Auge behalten werden: die Höhe der Gebühre und der Datenschutz.
Die Landesparlamente hätten die Pflicht, die Wirkung des neuen Modells kritisch zu prüfen und etwaige Mängel zu erkennen, forderte der Grünen-Abgeordnete Alexander Salomon. Diese müssten dann gegebenenfalls in einigen Jahren in einem neuen Staatsvertrag korrigiert werden. Rau rief dazu auf, in den Landtagen die „Aufgabe der Haushaltskritik“ bei den öffentlich-rechtlichen Sendern noch stärker wahrzunehmen.
Es sei Ziel der Landesregierungen, dass die Gebühren auch im neuen System stabil gehalten würden, erklärte Krebs. Die Rundfunkanstalten hätten zwar ab 2013 einen deutlich höheren Finanzbedarf angemeldet. Doch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sei diesen Forderungen bislang nicht gefolgt und werde voraussichtlich vorschlagen, den bisherigen Betrag von 17,98 Euro pro Monat und Haushalt beizubehalten.

Quelle/Autor: Jürgen Schmidt

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13. und 14. Oktober 2011