Debatten im Landtag vom 2. und 3. Februar

Schick will nun auch einzügige Werkrealschulen auf dem Land zulassen

Stuttgart. Kultusministerin Marion Schick (CDU) will das Konzept für die Werkrealschulen überraschend aufweichen: Einzügige Hauptschulen in ländlichen Regionen sollen nun doch eine Chance erhalten, Werkrealschule zu werden. „Es ist ein Baustein, der bisher fehlt“, sagte Schick am Donnerstag am Rande der Landtagssitzung in Stuttgart. Die jeweilige Hauptschule müsse aber ein „Qualitätskonzept“ entwickeln. Bei der Beurteilung […]

Stuttgart. Kultusministerin Marion Schick (CDU) will das Konzept für die Werkrealschulen überraschend aufweichen: Einzügige Hauptschulen in ländlichen Regionen sollen nun doch eine Chance erhalten, Werkrealschule zu werden. „Es ist ein Baustein, der bisher fehlt“, sagte Schick am Donnerstag am Rande der Landtagssitzung in Stuttgart. Die jeweilige Hauptschule müsse aber ein „Qualitätskonzept“ entwickeln. Bei der Beurteilung des Antrags spiele dann auch eine Rolle, wie sich die Schülerzahlen in der Region entwickeln.
Die Ministerin hat mit ihrem Vorschlag Hauptschulen in ländlichen Regionen im Visier, die keine Partner für die Gründung einer Werkrealschule haben. Schick reagiert damit auf Unmut in zahlreichen Kommunen, die um ihren Schulstandort fürchteten. Sie machte aber deutlich: „Das Ziel ist nicht, die Hauptschule zu erhalten.“ Bei ihrer Rede im Parlament betonte sie: „Der mittlere Bildungsabschluss alleine wird den Wohlstand des Landes und eine dauerhafte Berufsperspektive für junge Menschen über 30, 40 und 50 Jahre hinweg wirklich sichern.“

CDU-Fraktion verteidigt das bisherige Vorgehen

Die CDU-Fraktion hatte das bisherige Vorgehen aber energisch verteidigt. Dagegen hatte die FDP von vornherein mehr Flexibilität angemahnt. Die oppositionelle SPD reagierte enttäuscht auf das Kompromissangebot. „Das ist der untaugliche Versuch einer Reparatur“, sagte der Schulexperte Norbert Zeller. Der Spielraum, den Schick den Schulen vordergründig geben wolle, werde durch die Bedingungen sofort wieder eingeengt. Zeller wertete den Schachzug als „Eingeständnis, dass das Konzept für die Werkrealschule, wie es bisher geplant war, gescheitert ist“. Schick sehe ein, dass viele Schulen ohne ein Umsteuern dicht machen müssten.
Im Rechtsstreit um die Werkrealschule an mehreren Standorten blieb die Ministerin allerdings hart. Die CDU-Politikerin verteidigte die Entscheidung, erneut vor Gericht zu ziehen, um strenge Vorgaben durchzusetzen. Das Land drohe sonst in der Bildungspolitik „handlungsunfähig“ zu werden, wenn Kommunen selbst entscheiden könnten, wo Schulstandorte nötig seien. Die Ministerin will verhindern, dass Nachbargemeinden eine gemeinsame Werkrealschule gründen, in der Kinder verteilt auf mehrere Standorte bis zum Abschluss unterrichtet werden.

Land erlitt Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen

Vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte das Land in diesem Streit Mitte Dezember eine Niederlage erlitten. FDP und Opposition haben Schick aufgefordert, klein beizugeben. „Haben Sie Mut. Entlassen Sie die Schulen in die Freiheit“, verlangte die FDP-Bildungsexpertin Birgit Arnold im Plenum. Die FDP habe sich über das Urteil gefreut. Arnold appellierte an die Ministerin: „Ich fordere Sie auf, nutzen Sie die Chance, die Ihnen dieses Urteil bietet.“ Der Vorsitzende des Schulausschusses, warf Schick „Rechthaberei“ vor: „Nehmen Sie die Berufung zurück.“ Das Land müsse endlich Kommunen, Schulen und Eltern ernst nehmen.
Die Sigmaringer Richter hatten dem Land im Urteil vorgeworfen, nicht anhand der Gesetzestexte zu entscheiden. Konkret geht es um eine Werkrealschule in Kusterdingen (Kreis Tübingen). Die Gemeinde hat gemeinsam mit ihren Nachbarorten Kirchentellinsfurt (Kreis Tübingen) und Wannweil (Kreis Reutlingen) eine Werkrealschule gegründet. Damit alle Kinder nicht weit weg von zu Hause zur Schule gehen können, soll die Werkrealschule einen Standort in jedem der drei Orte bekommen. Das Regierungspräsidium Tübingen fordert aber, dass spätestens ab Klasse 8 alle Kinder zentral unterrichtet werden. Das Regierungspräsidium hat noch bis zum 10. März Zeit, um die Berufung zu begründen. Dann muss der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entscheiden.

Quelle/Autor: sta

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