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Debatten im Landtag vom 23. März 2022

SPD will ganz Baden-Württemberg zum Corona-Hotspot erklären – und scheitert

Am 2. April sollen alle Corona-Regeln in Baden-Württemberg wegfallen. Die Idee der SPD, ganz Baden-Württemberg zum Corona-Hotspot zu erklären, ist im Landtag gescheitert. Die Grünen werfen der Fraktion Populismus vor.

Andreas Stoch, SPD-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Baden-Württemberg.

dpa | Bernd Weißbrod)

STUTTGART. Die SPD-Fraktion im Landtag ist mit der Idee gescheitert, nach dem Wegfall aller Corona-Regeln ab 2. April ganz Baden-Württemberg zum Hotspot der Pandemie zu erklären. Eine große Mehrheit der Abgeordneten aus Grünen, CDU, FDP und AfD lehnte einen entsprechenden Antrag ab.

Gerade das Verhalten der Grünen mache ihn fassungslos, sagte daraufhin SPD-Fraktionschef Andreas Stoch, es sei „absurd, laut zu beklagen, dass man nicht mehr handeln könne, dann aber zu offenbaren, dass man nicht einmal versuchen will, zu handeln. Grün-Schwarz will lieber nur jammern“. Das neue Infektionsschutzgesetz der Ampelkoalition ermöglicht es, Gebietskörperschaften unter bestimmten Voraussetzungen zu Hotspots zu erklären. Die Landesregierung will von dieser Möglichkeit aber nicht für das ganze Land Gebrauch machen.

Stoch hingegen sieht den richtigen Zeitpunkt dafür schon vor Auslaufen der bisherigen Regelungen gekommen, weil das Land wie viele andere Länder die im Gesetz vorgesehene Übergangsfrist nutzt. „Unsere Krankenhäuser, aber auch andere Bereiche der kritischen Infrastruktur sind durch das enorme Infektionsgeschehen am Anschlag“, so der Fraktionschef, „und das schon jetzt mit den gültigen Maßnahmen.“

Grüne werfen SPD Populismus vor

Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz warf der SPD Populismus vor. Ginge es den Sozialdemokraten um die Sache, erklärte er, hätten sie auf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eingewirkt. Das im Bundestag – mit den Stimmen der Grünen – verabschiedete Gesetz sei für die Länder fast nicht umsetzbar, und die Hotspot-Regelung „nicht mal das Papier wert, auf dem sie steht“. Im Land werde das Pandemiegeschehen „engmaschig beobachtet“. Auch kann sich Schwarz vorstellen, in Berlin Nachbesserungen zu verlangen.

Die Südwest-CDU hatte erst gestern vier Forderungen an den Bund erhoben, darunter eine „umgehende Korrektur“ des Gesetzes. In der Landtagsdebatte beklagte ihr gesundheitspolitischer Sprecher Michael Preusch „die Dialektik, die insbesondere der Bundesgesundheitsminister bei der Erläuterung der Neuregelungen an den Tag legt“. Denn einerseits würden „trotz der höchsten Infektionszahlen, die wir jemals dokumentiert haben, breitflächige Lockerungen verabschiedet, andererseits traut man dem Gesetz offensichtlich so wenig über den Weg, dass die Länder aus den Reihen der Bundesregierung ausdrücklich dazu aufgerufen werden, diese Lockerungen bitte nicht allzu ernst zu nehmen“, so der Mediziner.

FDP: Weg in die Normalität

Jochen Haußmann (FDP) zeichnete ein völlig anderes Bild. Die Bundesregierung habe mit dem neuen Infektionsschutzgesetz zwei Jahre nach Beginn des ersten Lockdowns den Weg in die Normalität eingeleitet. Das sei immer das Ziel der Liberalen gewesen. Es brauche „jetzt endlich wieder mehr German Mut statt German Angst“. Zugleich räumte Haußmann mit Blick auf Österreich und die dort erneut verhängte Maskenpflicht ein, „dass man bei einer Inzidenz von 2944 über solche Maßnahmen nachdenken kann“.

Staatssekretärin Ute Leidig (Grüne) bedauerte, dass sich die Ampelparteien in Berlin nicht auf weitergehende Maßnahmen hätten einigen können und die dort ungelösten Konflikte von den beteiligten Bundesministern nicht nur weiterhin in der Öffentlichkeit ausgetragen, sondern auch in den Landtag hineingetragen würden. Baden-Württemberg habe sich mit Nachdruck, aber erfolglos dafür eingesetzt, dass die Länder Maßnahmen auch weiterhin verhängen könnten.

„Jede Pandemie findet ein Ende“, erklärte dagegen Carola Wolle (AfD), „typischerweise nimmt sie bei deutlich leichterem Verlauf der Krankheit bei der Zahl der Ansteckungen deutlich zu, das ist Basiswissen in der Immunologie.“ Jetzt finde eine „meist risikolose Durchseuchung der Bevölkerung“ statt, „so regelt es Mutter Natur und nicht die achtunddreißigte Corona-Verordnung“.

Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer

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