Debatten im Landtag vom 25. und 26. Juni 2014

Stadt- und Landkreise werden bei Grundsicherung entlastet

Stuttgart. Die 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg werden bei den Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung deutlich entlastet. Alle Fraktionen im Landtag stimmten an diesem Mittwoch dem Gesetz zur Änderung der Gesetze zur Ausführung des Zwölften und des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Ausführung der Aufgaben nach Paragraf 61 des Bundeskindergesetzes […]

Stuttgart. Die 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg werden bei den Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung deutlich entlastet. Alle Fraktionen im Landtag stimmten an diesem Mittwoch dem Gesetz zur Änderung der Gesetze zur Ausführung des Zwölften und des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Ausführung der Aufgaben nach Paragraf 61 des Bundeskindergesetzes zu.
Damit passten die Abgeordneten die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen den geänderten Bestimmungen des Bundes an. Hatte der Bund sich 2013 an den kommunalen Nettoausgaben für die Grundsicherung  mit 75 Prozent beteiligt, so übernimmt er seit diesem Jahr diese Kosten vollständig. Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) bezifferte die Leistungen mit 375 Millionen Euro in 2013 und mit einer halben Milliarde Euro im laufenden Jahr. „Dabei handelt es sich um die größte Entlastung der kommunalen Haushalte seit Jahrzehnten“, sagte Altpeter. Das Gesetz führe zu einem neuen, aufwandsbezogenen Verteilungsschlüssel, für Bildung und Teilhabe, erklärte die SPD-Politikerin.      
Die Begründung des Gesetzentwurfes sei plausibel, sagte der CDU-Abgeordnete Wilfried Klenk und signalisierte in zweiter Lesung die Zustimmen seiner Fraktion. Dass die Landesregierung einige der in der Anhörung vorgebrachten Vorschläge nicht aufgreife, sei für ihn nachvollziehbar. Klenk bezog sich auf die Forderung des Landkreistages nach einem Ausgleich des Verwaltungsaufwands.      Auch Thomas Poreski  (Grüne) begrüßte die Entlastung der Kommunen. Dieses Konzept sei stimmig. Dagegen hielt der Grüne dem Bund eine „verfehlte Sozialpolitik“ vor. Viele Ältere lebten in „verschämter Armut“, die durch eine gesetzliche Garantierente verhindert werden könnte. Die Arbeit des Bundes in diesem Bereich bewertete Poreski mit „mangelhaft“.      Für Rainer Hinderer (SPD) ist das Gesetz dagegen ein „Grund zur Freude“. Die Mittel bei den Bedürftigen würden dringend benötigt und kämen vor allem einkommensschwachen Familien zu Gute. Jochen Haußmann (FDP) erinnerte daran, dass die alte, schwarz-gelbe Bundesregierung den Anstoß zu dieser Kostenübernahme durch den Bund gegeben habe. Bis 2018 koste dies den Bund deutschlandweit mehr als sieben Milliarden Euro.      
Durch die Gesetzesänderung unterliegt das Land bezüglich der Fach- und Rechtsaufsicht nach dem Grundgesetz voll den Weisungen des Bundes. Bisher waren die Stadt- und Landkreise als Träger der Sozialhilfe weisungsfrei. Das Sozialministerium und die Regierungspräsidien werden nun zu Fachaufsichtsbehörden. Um die Aufgaben  umzusetzen, wurden vom Land zwei zusätzliche Personalstellen geschaffen. Ausgleichsverpflichtungen für den deutlich höheren Aufwand der Stadt- und Landkreise im Rahmen der Konnexität bestehen nicht.  

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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25. und 26. Juni 2014