Debatten im Landtag vom 23. November

Stickelberger will Straftäter elektronisch überwachen

Stuttgart. Der Aufenthalt von gefährlichen Straftätern, die nach Verbüßung ihrer Strafe aus der Haft entlassen werden müssen, soll elektronisch überwacht werden können. Dies hat Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) am Mittwoch im Stuttgarter Landtag gefordert, als er den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder einbrachte. Die Fraktionen verzichteten […]

Stuttgart. Der Aufenthalt von gefährlichen Straftätern, die nach Verbüßung ihrer Strafe aus der Haft entlassen werden müssen, soll elektronisch überwacht werden können. Dies hat Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) am Mittwoch im Stuttgarter Landtag gefordert, als er den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder einbrachte. Die Fraktionen verzichteten auf eine Aussprache darüber in erster Lesung.
Im Mai hatten sich die Justizminister der Länder hatten sich – bis auf Berlin und Brandenburg, die aber noch zustimmen wollen – auf eine bundesweit einheitliche Umsetzung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung geeinigt. Die Zentrale soll Anfang kommenden Jahres in Bad Vilbel (Hessen) eingerichtet werden und bis zu 500 Ex-Straftäter rund um die Uhr überwachen. Die jährlichen Betriebskosten werden auf zwei Millionen Euro geschätzt. Stickelberger rechnet damit, dass die Überwachung landesweit für bis zu 60 Menschen angeordnet wird.
Gegenstand des Gesetzes zum Staatsvertrag sei nicht der seit Oktober 2010 im Südwesten laufende Modellversuch mit der elektronischen Fußfessel, an dem bisher 20 Straftäter teilgenommen haben. «Die elektronische Aufenthaltsüberwachung dient dem Schutz der Bevölkerung vor besonders gefährlichen Straftätern, insbesondere Sexualstraftätern, wenn diese trotz greifbarer Rückfallgefahr aus der Haft, der Sicherungsverwahrung oder einem psychiatrischen Krankenhaus entlassen werden müssen», erklärte der Minister. 
Vorteil der zentralen Stelle sei, dass eingehende Meldungen 24 Stunden am Tag entgegen und bewertet werden könnten. Nähere sich eine überwachte Person entgegen richterlicher Weisung beispielsweise einem Spielplatz oder einer Schule, werde sie durch einen Vibrationsalarm gewarnt. Wird dieser ignoriert, informiert die Überwachungsstelle umgehend die Polizei vor Ort. «Bisher konnte man diesen Straftätern zwar verbieten, sich in gewissen Bereichen aufzuhalten. Eine effektive Möglichkeit, dies zu überwachen und auf Verstöße zu reagieren, hatte man aber nicht», beschrieb Stickelberger die Vorteile der geplanten Regelung. Er warnte aber gleichzeitig davor, die elektronische Aufenthaltsüberwachung als Allheilmittel zu sehen. Sie diene jedoch zum besseren Schutz der Bevölkerung.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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23. November