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Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung: Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System einzuführen

Beschäftigte haben bald ein Recht auf Arbeitszeiterfassung. Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung dazu für viel Wirbel gesorgt. Manche Kommentatoren sehen darin die Rückkehr zur Stechuhr. Allerdings sind viele Details offen, da die Urteilsbegründung noch aussteht. Arbeitgeber müssen dennoch aktiv werden.

Arbeitgeber sind bald in der Pflicht, ein System einzuführen und zu unterhalten, mit dem die Arbeitnehmer die geleistete Arbeitszeit erfassen können.

dpa/Sina Schuldt)
Quelle/Autor: Holger Schindler

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