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Auskünfte an Bieter

Bieterfragen sind – meistens – auch für alle anderen interessant

Fragen von Bewerbern und Bietern gehören zum Alltag in Vergabeverfahren. Spezielle Regelungen für den Umgang mit Unternehmensfragen enthält das Vergaberecht jedoch kaum. Den rechtlichen Rahmen setzen in der Regel die allgemeinen Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung, erklärt Holger Schröder,Fachanwalt für Vergaberecht bei Rödl in Nürnberg.
Person hält ein Megafon und lächelt, grauer Hintergrund.

Öffentliche Auftraggeber müssen die Auskünfte an einen Bieter, auch allen anderen Bietern mitteilen.

IMAGO/Westend61)

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