Für AbonnentenExpertenbeitrag: Schnellere Vergaben Gesamtvergabe aus Zeitgründen – Neue Ausnahme wirft Fragen auf
Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz lockert der Gesetzgeber den Losgrundsatz für bestimmte Infrastrukturprojekte. Danach dürfen Vorhaben, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, auch aus zeitlichen Gründen als Gesamtauftrag vergeben werden. Ob und wann diese Ausnahme greift, wirft in der Praxis allerdings Fragen auf, sagt Holger Schröder, Fachanwalt für Vergaberecht bei Rödl in Nürnberg.