Nürnberg . Öffentliche Aufträge sollen grundsätzlich in Lose aufgeteilt werden, um kleinen und mittleren Unternehmen die Beteiligung zu erleichtern. Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber jedoch eine neue Ausnahme geschaffen: Bestimmte Infrastrukturprojekte, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) finanziert werden, dürfen als Gesamtauftrag vergeben werden, wenn eine Losaufteilung die schnelle Umsetzung verzögern würde. Allerdings dürfen d...
Sie haben noch kein Abo?
Jetzt Web-Abo anmelden für 9,90 Euro im Monat
und den Artikel sofort lesen.
Sie lesen den Staatsanzeiger gedruckt, sind aber nicht mit E-Mail registriert? Dann kontaktieren Sie uns unter: Tel. (0711) 666 01 44, E-Mail: kundenservice@staatsanzeiger.de oder informieren Sie
sich hier über die Möglichkeiten.
Zum Aboshop
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen