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Expertenbeitrag: Schnellere Vergaben

Gesamtvergabe aus Zeitgründen – Neue Ausnahme wirft Fragen auf

Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz lockert der Gesetzgeber den Losgrundsatz für bestimmte Infrastrukturprojekte. Danach dürfen Vorhaben, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, auch aus zeitlichen Gründen als Gesamtauftrag vergeben werden. Ob und wann diese Ausnahme greift, wirft in der Praxis allerdings Fragen auf, sagt Holger Schröder, Fachanwalt für Vergaberecht bei Rödl in Nürnberg.
Drei Arbeiter in orangefarbener Kleidung auf einer Straße mit Fahrzeug und Maschinen.

Öffentliche Aufträge sollen grundsätzlich in Lose aufgeteilt werden. Um bestimmte Infrastrukturprojekte zu beschleunigen, sind Ausnahmen von der Losvergabe erlaubt.

picture alliance / Jochen Tack)
Quelle/Autor: Holger Schröder, Fachanwalt für Vergaberecht bei Rödl in Nürnberg

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