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Entsorger kritisieren steuerliche Vorteile kommunaler Kooperationen

Private Enstorgungsunternehmen fühlen sich gegenüber kommunalen Betrieben im Wettbewerb benachteiligt.
IMAGO/Arnulf Hettrich)Berlin . Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) kritisiert einen Vorstoß des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2026. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Umsatzsteuerbegünstigung der interbehördlichen und interkommunalen Zusammenarbeit einzusetzen. Ziel ist es, bestehende Kooperationen von Bund, Ländern und Kommunen zu erleichtern und auszubauen.
Steuerliche Vorteile, und vergaberechtliche Ausnahmen
Der BDE sieht darin jedoch einen Eingriff zulasten des Wettbewerbs. Bereits heute könnten öffentliche Auftraggeber Leistungen häufig innerhalb kommunaler Strukturen vergeben, ohne sie am Markt auszuschreiben. Gründe seien steuerliche Vorteile, vergaberechtliche Ausnahmeregelungen sowie die Möglichkeit von Inhouse-Vergaben. Zusätzliche Steuervergünstigungen würden diesen Trend weiter verstärken, argumentiert der Verband.
BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen warnt davor, kommunale Kooperationen gegenüber privaten Anbietern weiter zu bevorzugen. Maßstab für die Daseinsvorsorge müssten Qualität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit sein, nicht die Frage, ob eine Leistung von einem öffentlichen oder privaten Unternehmen erbracht werde.
Der Verband fordert deshalb, bestehende Steuerprivilegien für die interkommunale Zusammenarbeit auf den Prüfstand zu stellen. Gleiches gelte für vergaberechtliche Sonderregelungen und Inhouse-Vergaben. Öffentliche und private Marktteilnehmer benötigten aus Sicht des BDE vergleichbare steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen.
Marktverzerrungen auf dem Markt für Postdienstleistungen
Als Beispiel für mögliche Marktverzerrungen verweist der Verband auf den Postmarkt. Dort hatte die Monopolkommission Ende 2025 kritisiert, dass einzelne Anbieter von Umsatzsteuerbefreiungen profitieren und dadurch Wettbewerbsvorteile erhalten.
Nach Angaben des BDE nimmt die Rekommunalisierung von Entsorgungsleistungen zu. Besonders im Bereich der Bioabfallentsorgung würden Leistungen wieder verstärkt in kommunale Strukturen überführt. Für mittelständische Entsorgungsunternehmen könne der Verlust solcher Aufträge erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen haben.
Steuer- und vergaberechtliche Regelungen prüfen
Für Vergabestellen berührt die Debatte einen grundlegenden Zielkonflikt: Einerseits sollen Kommunen Aufgaben effizient gemeinsam erfüllen können. Andererseits bleibt die Frage, wie viel Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Leistungen erhalten werden soll. Der BDE fordert deshalb, künftige steuer- und vergaberechtliche Regelungen stärker auf ihre Auswirkungen für den Markt zu prüfen und öffentliche wie private Anbieter nach denselben Grundsätzen zu behandeln.