Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Kita-Betrieb

Kita-Betrieb wird ausgeschrieben

Für einen noch zu bauenden Kindergarten in Weingarten (Kreis Ravensburg) wird ein neuer Betreiber gesucht. Die Ausschreibung dafür muss EU-weit vorgenommen werden.

Weingarten sucht einen Träger, der die Kita unbefristet betreiben soll

dpa/Photoshot)

Weingarten . Weingarten sucht langfristig einen Betreiber für einen noch zu bauenden Kindergarten. Die Ausschreibung dafür muss EU-weit vorgenommen werden. Denn nach Berechnungen der Verwaltung wird der Schwellenwert von 750 000 Euro für soziale und besondere Dienstleistungen überschritten.

Die Kommune sucht einen Träger, der die Kita unbefristet betreiben soll. Der Vertragsbeginn wäre nach Fertigstellung des Bauvorhabens, der für September des Jahres 2025 avisiert ist.

Dreigruppige Kita mitsamt Krippengruppe geplant

Der Betrieb ist in Form einer dreigruppigen Kita samt Krippengruppe für Kinder zwischen null und drei Jahren geplant. Hinzu kommen zwei Gruppen für Kinder von drei bis sechs Jahren. Die Kosten dafür belaufen sich auf eine Summe zwischen 650 000 und 750 000 Euro pro Jahr.

Auf einen Zehnjahreszeitraum hochgerechnet wird da eine Summe von 6,5 bis 7,5 Millionen Euro fällig werden. Der Schwellenwert für eine EU-weite Ausschreibung wird damit deutlich überschritten. Die Ausschreibung soll im Frühjahr dieses Jahres erfolgen. Der künftige Träger soll beim Bau und der Ausstattung der Kita einbezogen werden. Begleitet wird das Verfahren von einer Anwaltskanzlei, um rechtliche Fehler bei der Vergabe zu vermeiden.

Betrieb von Kindergärten fällt unter „soziale und besondere Dienstleistung“

Nicht nur der Betrieb von Kindergärten fällt unter „soziale und besondere Dienstleistung“. Umfasst sind beispielsweise auch Dienstleistungen des Gesundheitswesens, im Bildungsbereich oder Dienstleistungen von religiösen Vereinigungen. Was darunter fällt, zeigt sich im Paragraf 130 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der verweist auf den Katalog im Anhang XIV der EU-Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe.

Die Feststellung, ob Leistungen soziale oder besondere Dienstleistungen darstellen, ist in der Praxis oftmals mit Schwierigkeiten verbunden. Die Wahl der falschen Verfahrensart stellt einen Vergabeverstoß dar, der zur Beendigung des Verfahrens führen kann.

Marcus Dischinger

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 167,00 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesermeinungen

Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren.

Lesen Sie auch