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Vergabeverfahren

Nahwärmenetz in Vaihingen muss neu vergeben werden

Weil die Stadt Vaihingen an der Enz Fehler im Interessenbekundungsverfahren gemacht hat, das einer Ausschreibung für ein Nahwärmenetz vorausgegangen war, soll der gesamte Prozess nun neu gestartet werden.

Der Bau eines Nahwärmenetzes in Vaihingen an der Enz wird wegen Fehlern im Verfahren noch einmal ganz neu ausgeschrieben.

dpa/Uwe Zucchi)

Vaihingen/Enz. Das Vergabeverfahren für die Nahwärmeversorgung in einem Neubaugebiet in Vaihingen an der Enz (Kreis Ludwigsburg) wird neu aufgerollt. Zwei unabhängige Gutachten kamen im Auftrag der Stadtverwaltung zu dem Ergebnis, dass ein Interessenbekundungsverfahren im Vorfeld der eigentlichen Ausschreibung einer vergaberechtlichen Prüfung nicht standhalten würde. Deshalb gibt es nun die Empfehlung, den Vergabebeschluss aus dem März des Jahres 2022 aufzuheben und ein neues Verfahren einzuleiten. Der siegreiche Bieter hatte zudem bereits im Sommer vergangenen Jahres angekündigt, den Auftrag nicht umsetzen zu können.

Anforderungen an Bieter als Wunsch formuliert

Der Gemeinderat hatte vor rund zwei Jahren beschlossen, die Nahwärmeversorgung an die Bürgerwärme Vaihingen GmbH – bestehend aus zwei Unternehmen – zu vergeben. Ein Unternehmen sollte zum einen die Investitionen für eine Übergabestation und deren Einbau übernehmen, zum anderen die technische und wirtschaftliche Gesamtverantwortung. Außerdem wäre sie laut Angebot für den laufenden Betrieb, die Reparaturen und die Wärmelieferung an die Kunden zuständig gewesen. Das andere Unternehmen, ein Weingut, sollte für die Biomasse zur Wärmeproduktion sorgen.

Die Stadtverwaltung kam aufgrund der Gutachten nun zu dem Ergebnis, dass das vorgeschaltete Interessenbekundungsverfahren fehlerhaft gewesen sein muss. Die Ankündigung, dass ein Nahwärmenetz ausgeschrieben werden solle, sei ausschließlich im örtlichen Amtsblatt veröffentlicht worden, erklärte Oberbürgermeister Uwe Skrzypek (parteilos). Ein weiterer Fehler: Die Anforderungen an mögliche Bieter waren im Amtsblatt lediglich als Wunsch formuliert worden.

Marcus Dischinger

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